schau einfach mal in den vertrag rein, sollte ja drin stehen welche tätigkeiten versichert sin (zb Famulatur) und dann hat sich die sache schon geklärt
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Aber warum außerhalb der Famulatur? Wenn das ein niedergelassener Arzt ist, dann ist alles, wo du während der Famulatur mitmachst, auch Teil der Famulatur Und dann greift die Haftpflichtversicherung des Hartmannbundes.
schau einfach mal in den vertrag rein, sollte ja drin stehen welche tätigkeiten versichert sin (zb Famulatur) und dann hat sich die sache schon geklärt
Außerhalb der Famulatur deswegen, weil ich etwas schriftliches vorlegen muss und ich das bis zum nächsten Dienst des Kollegen nicht schaffen werde. Der übernächste Dienst wird erst im Mai sein und da sind schon Vorlesungen.
Alles klar.
Der Vertrag des Hartmannbundes legt leider die Vermutung nahe, dass freiwillige Praktika nicht abgedeckt sind:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit im Rahmen der ärztlichen Ausbildung nach jeweils geltendem Recht als Medizinstudierender, Famulant, Medizinstudierender im PJ bzw. aus der dienstlichen ambulanten und stationären sowie der gelegentlich außerdienstlichen ambulanten Tätigkeit/Ausbildung, soweit jeweils keine andere Deckung besteht. Kein Versicherungsschutz besteht für Tätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der jeweils gültigen Approbationsordnung stehen.
Quelle: http://www.hartmannbund.de/fileadmin...g_Stud-WBA.pdf
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Also bei mir war der fehlende Versicherungsschutz oft der Grund wieso ich wirklich selten mitfahren durfte... Erst im PJ war ich dann im Krankenhaus wo ich den ärztlichen Hospitanten gleichgestellt war, mitversichert war und dann mitgefahren bin.