Wenn Du Dich außerhalb von Baden-Württemberg bewegst, dann greift die Amtshaftung, in Baden-Württemberg ist es umstritten.
Bei allen hoheitlichen Tätigkeiten haftet die verantwortliche Körperschaft für Schäden gegenüber Dritten (aus § 839 BGB iVm Art. 34 GG). Dafür braucht man dann eine Versicherung, die den Regress abdeckt. Das bespricht man aber mit seinem Versicherer...Und was bedeutet genau Amtshaftung? Haftet der Träger, der Kreis/die Stadt für mich?
Wie man haftet, ob persönlich oder durch Regress der haftenden Körperschaft bei grober Fahrlässigkeit ist egal solange man versichert ist.Ist es empfehlenswert, eine NA-Tätigkeit abzulehnen, wenn man direkt haftet bei Schadensersatzansprüchen.
Ja, ist er, aber deswegen ist der Haftungsmaßstab in Abhängigkeit der Situation geringer.Ich denke, gerade der Notarztdienst kann fehleranfällig sein bzw. ist er anfällig für Schadensersatzansprüche.