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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
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    Bauschamane
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    Das was die KV bezahlt sind UMGERECHNET 2min. Und wenn das nicht reicht um einen Nicht-Notfall zu erkennen (was halt wirklich tückisch ist) dann brauchts halt länger.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von rogerM Beitrag anzeigen
    Wie kann man am besten gegen die Regelung des Arbeitgebers vorgehen?
    Marburger Bund einschalten. Da sitzen Anwälte, die sich mit den verschiedenen Formen von Arztrecht auskennen.

    Mit dem Betriebsrat sprechen. Wenn die da nicht adäquat beteiligt wurden, dürfte diese Regelung schon aus formaler Hinsicht unzulässig sein.
    (Wenn der Betriebsrat das natürlich mitträgt, braucht ihr dringend einen neuen.)


    Darüber hinaus dürfte diese Regelung insoweit rechtswidrig sein, als dass der Arbeitgeber hier in unzulässiger Weise versucht, sein Betriebsrisiko auf seine Angestellten abzuwälzen.
    Sofern da nicht eurerseits grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist (die man aber wohl aus Prinzip ausschließen kann), hat diese Regressforderung wohl ungefähr so gute Chancen wie ein Pickel in einer Supernova.


    Und perspektivisch einen anderen Arbeitgeber suchen.
    Nämlich einen, der nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist.
    Wenn eine Verwaltung zu sowas imstande ist, wer weiß, was für Ideen die noch haben.



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  3. #13
    Diamanten Mitglied
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    3.135
    Das unternehmerische Risiko auf die Mitarbeiter abwälzen? Da lacht doch jeder Richter drüber... rechtlich maximal haltbar, wenn es explizit in einem frei verhandelbaren Vertrag inkludiert ist. In Rahmen von Tarifverträgen daher undenkbar... entspannt zurücklehnen und denen den Marburger Bund auf den Hals hetzen. Habt ihr das schiftlich bekommen?



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  4. #14
    Registrierter Benutzer Avatar von Philip_MHH
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    Lass die Klinikleitung doch kommen, warte auf den ersten Abzug von deinem Gehalt, dann verklagst du sie....und die Euro die sie euch von eurem hart erarbeiteten Gehalt abziehen zahlen sie 100fach für die Gerichtskosten...
    Den Bumerang ziehen sie dann ganz schnell wieder aus dem Verkehr.
    Nur Obacht. Nicht auf einen Vergleich eingehen beim Arbeitsgericht, sondern auf ein Urteil bestehen.



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  5. #15
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von rogerM Beitrag anzeigen
    eher wie es mein Krankenhaus umsetzt
    Ist das ein wild gewordener privater Träger, oder wer denkt sich soetwas aus



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