Marburger Bund einschalten. Da sitzen Anwälte, die sich mit den verschiedenen Formen von Arztrecht auskennen.
Mit dem Betriebsrat sprechen. Wenn die da nicht adäquat beteiligt wurden, dürfte diese Regelung schon aus formaler Hinsicht unzulässig sein.
(Wenn der Betriebsrat das natürlich mitträgt, braucht ihr dringend einen neuen.)
Darüber hinaus dürfte diese Regelung insoweit rechtswidrig sein, als dass der Arbeitgeber hier in unzulässiger Weise versucht, sein Betriebsrisiko auf seine Angestellten abzuwälzen.
Sofern da nicht eurerseits grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist (die man aber wohl aus Prinzip ausschließen kann), hat diese Regressforderung wohl ungefähr so gute Chancen wie ein Pickel in einer Supernova.
Und perspektivisch einen anderen Arbeitgeber suchen.
Nämlich einen, der nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist.
Wenn eine Verwaltung zu sowas imstande ist, wer weiß, was für Ideen die noch haben.