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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Administrator Avatar von Brutus
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    Lass Dich von der GYN direkt wieder krankschreiben. Heute oder morgen. Damit hat sich die Geschichte mit dem Urlaub erledigt. Oder der Betriebsarzt verordnet Dir ein BV. Wenn geht rückwirkend ab dem 10.04., ansonsten ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt. Wobei das ja auch Quatsch ist. Denn wenn er Dir ein BV aufs Auge drückt, warum dann erst ab einem bestimmten Zeitpunkt? Keinen Urlaubsantrag ausfüllen und bitte auch nichts unterschreiben. Ruf beim MB an und lass Dich mit der Rechtsabteilung verbinden. Ich hatte meinen Schrieb 2-3 Tage nach dem Telefonat.
    I'm a very stable genius!



  2. #12
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    Danke für die vielen Antworten und tollen Ratschläge und danke auch an theinvisibleman für die Glückwünsche.

    Das bestätigt mich auf jeden Fall schonmal, dass ich mit meiner Ansicht, dass das nicht ganz in Ordnung ist richtig liege.

    Mein Chef, mit dem ich vorhin auch nochmal telefoniert habe, bläst leider ins gleiche Horn wie die Verwaltung (obwohl er sonst sehr verständnisvoll und nett ist).
    Da hieß es, dass sie mir ja jetzt schon sehr entgegengekommen wären. (Wo denn? Ich darf ja nicht arbeiten, alles andere hätte ja nur dem Haus Probleme gemacht.) Und dass ja die Kollegen jetzt so viele Überstunden machen müssten, dass es ja dann sehr schlecht für die Abteilung wäre, wenn ich nächstes Jahr so viel Urlaub hätte, weil die armen Kollegen dann ihrerseits die Überstunden so schlecht abfeiern könnten. Die Kollegialitäts- und Mitleidsschiene halt.

    Was er allerdings auch zu bedenken gegeben hat, woran ich noch gar nicht gedacht habe, ist dass sich meine Weiterbildung ja verlängert um die Zeit des BV, während die Zeit, die ich im Urlaub wäre dann noch zur WB zählen würde. D.h. ich hätte ca. eineinhalb Monate weniger Unterbrechung.

    Ich werde mich aber auf jeden Fall nochmal arbeitsrechtlich beraten lassen und dann entscheiden, ob ich mir den Streit mit meinem AG antun möchte. Eigentlich bin ich nämlich schon sehr zufrieden mit meiner Stelle und möchte da auch weiterhin arbeiten, aber über den Tisch ziehen lassen will ich mich natürlich auch nicht.



  3. #13
    Administrator Avatar von Brutus
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    Dann lass Dich krankschreiben. Dagegen kann der AG nichts machen und Du gehst dem Stress aus dem Weg...
    I'm a very stable genius!



  4. #14
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    Und was sind am Ende 1,5 Monate mehr oder weniger Weiterbildungszeit? Das sind 1,5 Monate, die du dann in diesem oder nächsten Jahr mehr mit deinem Kind verbringen kannst. Und das wäre mir persönlich wichtiger als 1,5 Monate eher meine Zeiten zusammen zu haben.



  5. #15
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    Zitat Zitat von Francesca87 Beitrag anzeigen
    Was er allerdings auch zu bedenken gegeben hat, woran ich noch gar nicht gedacht habe, ist dass sich meine Weiterbildung ja verlängert um die Zeit des BV, während die Zeit, die ich im Urlaub wäre dann noch zur WB zählen würde. D.h. ich hätte ca. eineinhalb Monate weniger Unterbrechung.

    Ich werde mich aber auf jeden Fall nochmal arbeitsrechtlich beraten lassen und dann entscheiden, ob ich mir den Streit mit meinem AG antun möchte. Eigentlich bin ich nämlich schon sehr zufrieden mit meiner Stelle und möchte da auch weiterhin arbeiten, aber über den Tisch ziehen lassen will ich mich natürlich auch nicht.
    1) Narkosezahlen sammelst du in der Zeit so oder so nicht. Und kommt es auf 6 Wochen WB mehr oder weniger an? Ergo gehst du umsonst arbeiten, rechne mal kurz nach was 1,5 Monatsgehälter sind und ob du diese - wenn du umgehend wieder arbeiten musst - wirklich entbehren möchtest bzw. die Zeit lieber an den Mutterschutz dran hängen würdest. Ich weiß, nicht vergleichbar, aber ich bin 1 Woche nach der Geburt wieder zur Arbeit, im Nachhinein hätte ich ein wenig Zeit auch als Vater zu schätzen gewusst.
    2) WB-Vertrag: wir hatten bei meiner Frau die gleiche Diskussion, weder ihr Chef noch die Personalabteilung (750 Betten Klinik!) wussten, dass es sich bei Verträgen zur FA Weiterbildung rechtlich um Ausbildungsverträge handelt. Eine Juristin vom MB hat es so erklärt: um die Zeit Mutterschutz, Elternzeit u.ä. muss (!) der AG deinen Vertrag verlängern. Selbst wenn du nach der Laufzeit nicht alle WB Zahlen erreicht hast, müsste man den Vertrag verlängert bekommen!
    3) Angefangen hat dein AG und da du neben der Approbation auch fließend Deutsch sprichst... wird man sich schon für dich interessieren.



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