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Wahrscheinlich die kzvk oder?
Naja es sind 6 Monate. Damals hatte ich noch nicht 60 Monate. Wenn ich die Rente erreichen sollte, kann ich nochmals die kzvk fragen. Ich meine, dass mir die Sachbearbeiterin der KZVK nett gesagt hat, dass die Beiträge für die Allgemeinheit seien. Seis drum. Die Welt dreht sich weiter.
Geändert von Valoron (02.08.2021 um 19:26 Uhr)
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So, habe nun von der VBL auch eine Antwort erhalten. Für die EZVK gilt das gleiche wie für die KZVK - also "dass eine Anerkennung nur erforderlich ist, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist und die Wartezeit nicht erfüllt ist".