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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen. Da meine Suche hier im Forum leider nicht so ergiebig war probiere ich es mal mit einem eigenen Thema..
    Folgende Situation: Ende Juli kommt unser Kind zur Welt und mein Partner ist bis November auf der Intensiv. Durch schwachsinniges machtpolitisches Gehabe der betreffenden OÄ und schlechte Personalpolitik hat er für die gesamte Rotation Urlaubssperre. Die Dienste sind bekanntlich alles andere als familienfreundlich und so überlegen wir, dass er einfach ein Monat Elternzeit nimmt! Nun die Frage ob es während der Rotation besondere Möglichkeiten für den Arbeitgeber gibt, einen Elternzeitantrag auch abzulehnen? Oder könnte die Verkürzung der Arbeitszeit während der Rotation die Anerkennung für die Weiterbildung gefährden? Grade Intensiv ist da je etwas spezieller. Und bei dem arbeitnehmerfreundlichen Umgang der dort herrscht, sind wir auf Unannehmlichkeiten schon fast vorbereitet.. Es wäre echt super wenn jemand da schon etwas Erfahrung hat das könnte uns vielleicht die ein oder andere Überraschung vorwegnehmen. Vielen Dank schon mal



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    3.731
    Ui, spannendes Thema.

    Ich glaub für die rechtlichen Fragen müsstest du dich in einem Jura-Forum anmelden. Ich würds mal so formulieren: der Arbeitgeber kann das erstmal nicht ablehnen. Wieso auch?

    Aber die Elternzeit wirkt sich logischerweise negativ auf die Weiterbildung aus. In Bayern ist das §4 (4) aus dem sinngemäß hervorgeht dass eine Unterbrechung der Weiterbildung aufgrund von Elternzeit nicht als Weiterbildung anerkannt werden kann. Und damit kommt man in das nächste Problem: im gleichen Abschnitt steht, dass Zeiten unter 6 Monaten nur unter gewissen Voraussetzungen anerkannt werden können.
    Ob das nun Intensiv ist oder nicht, ist eigentlich völlig egal. Rechtlich betrachtet.

    Du wolltest Erfahrungen haben. Vielleicht kann ich euch mit meiner persönlichen Erfahrung helfen, die aber nicht ganz zu eurer Situation passt. Ich hatte eine Stelle von der ich unbedingt weg wollte, obwohl ich grad auf Intensiv war und man ja diese halbe Jahr unbedingt voll machen soll. Letztlich hab ich die Konsequenzen gezogen mitten drin, gekündigt und eine andere Stelle angenommen. Die fehlende Intensivzeit für das halbe Jahr ist ja dann schwierig, wenn immer nur 6-Monats-Abschnitte anerkannt werden. Also hab ich fleißig diskutiert mit der Landesärztekammer und letztlich haben sie es akzeptiert, dass ich den Rest nachhol und mir dann damit insgesamt 6 Monate anerkannt werden. Vielleicht wäre sowas eine Lösung bei euch.

    Bzgl. machtpolitisches Gehabe kann ich nur sagen: ich hab es auch so kennen gelernt, dass man Urlaubssperre für die Intensivzeit hat. Rein rechnerisch braucht man für eine 24h-Abdeckung 5,5 Vollzeitäquivalente. Wenn man aber nur 5 Assistenten hat, verbietet man denen dass sie Urlaub nehmen, dann machen sie noch ein bissl Überstunden, keine Fortbildungen und schon klappt es mit 5 Assis statt mit eigentlich benötigten 6.

    Ich weiß jetzt ja auch nicht wie eure Intensiv so ist, ich hab bei meiner im Nachtdienst auch viel geschlafen. Vielleicht kann man das auch so koordinieren, dass man eher "gewünschte" Schichten nimmt um wieder Kraft zu tanken um sich dann wiederum zu Hause abzuwechseln.

    Und bzgl. Elternzeit: ich habe und werde für alle Kinder 2 Monate nehmen, nicht nur eines. Das wird bezahlt, lieber wären mir noch mehr, aber das wollen wir uns wegen Haus nicht leisten...



  3. #3
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Wenn er wirklich nur für die sechs (?) Monate, die er braucht, auf intensiv eingeteilt ist, kann es zum Problem werden, da die Elternzeit nicht zur Weiterbildung zählt. Wenn aber sowieso alle z.B. zwölf Monate bleiben, ist es egal.

    Die Elternzeit verweigern kann der AG ab einer bestimmten Betriebsgröße, die von einer Klinik locker überschritten wird, nicht.
    Sie muss mindestens sieben Wochen vor Beginn, für den ersten Lebensmonat sieben Wochen vor ET,beantragt werden.
    Elterngeld gibt's für den Partner nur, wenn er auch mindestens zwei Monate nimmt, allerdings kann sie splitten. Mein Mann hat(te) z.B. bei Kind zwei und drei den ersten und dann noch einen weiteren Lebensmonat im ersten Jahr, der für uns urlaubsmäßig gut passte (1. und 5. und 1. und 10.). Beantragt werden müssen beide zusammen. Bei ihm also vor der Geburt mit "ich beantrage Elternzeit für den ersten und zehnten Lebensmonat meines Kindes, der voraussichtliche Entbindungstermin ist der XX.XX.20XX".

    Alles Gute!

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    372
    In einer Klinik wo mir nach der Geburt meines Kindes kein Urlaub gewährleistet werden kann, würde ich nicht mehr lange arbeiten. Was bedeutet "Urlaubssperre"??? Sie die Leute da bekloppt?
    Ich würde versuchen die Sache nochmal zu besprechen, wenn es aber nicht klappt, würde ich genau 7 Wochen vorher Elternzeit beantragen.
    Auch wenn es sich mit der Prüfung deswegen etwas verzögert...ist doch egal. Ich habe meinen FA insgesamt 1,5 Jahre später gemacht. Ich lebe und bin trotzdem sehr glücklich.



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    4
    Vielen vielen Dank für die schnellen Antworten! Ihr bestätigt damit genau unsere Bedenken, dass eben die 6 Monate nicht voll anerkannt werden da es ja dann quasi nur 5 sind. Und leider (oder dem Fall eher zum Glück ^^) ist es nur eine halbjährige Rotation. Mal sehe ob wir es vielleicht irgendwie unterhalb der Chefetage klären können, um wenigstens mal eine Woche Urlaub raus zu bekommen.
    Und anignu so ähnlich ist es da auch mit dem Personalschlüssel. Wir wollen ja die Kollegen auch nicht zu sehr belasten, aber es ist uns schon wichtig, dass die ersten 4 Monate nicht zwischen 7 Tage arbeiten und 3 Tage regenerieren so vollständig untergehen! Und geplant ist auf jeden Fall dann nochmal 2 oder 3 Monate etwas später wenn er wieder in seinem Fachbereich ist. Das wird dann entspannter
    Und Lakemond da hab ich mich wohl unverständlich ausgedrückt! Es geht zum Glück nicht um mich. Ich hab im April M2 überstanden und kann mir ganz entspannt aussuchen wann ich das Pj beginne (auch wenn der Elterngeldsatz für Studenten echt ein Witz ist). Ne ne so ein Stress würde ich mir nicht geben
    Also ihr Liebe vielen Dank nochmal, da habt ihr uns sehr geholfen. Mal sehen was wir so machen können..



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