Wenn man vor Ablauf der Weiterbildungszeit die Elternzeit nimmt (selbst wenns 1 Tag ist), dann muss man den verlorenen Monat nachholen und kann die FA Prüfung entsprechend später machen, das ist klar. Was passiert aber, wenn man direkt nach Ablauf der Weiterbildungszeit als Vater in Elternzeit geht? Kann man während der Elternzeit die Facharztprüfung ablegen, um keine Zeit zu verlieren - eigentlich schon, oder?
Beispiel: Die Weiterbildungszeit ist am 01.01. beendet, man lässt sich vom Weiterbilder alles unterschreiben und meldet sich für die Prüfung im März an. Das Kind kommt Mitte/Ende Januar zur Welt und man geht als Vater für 2 Monate in Elternzeit, während der man im März die Prüfung ablegt. Kommt das hin oder habe ich einen Denkfehler?