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Das ist ja herrlicher Schwachsinn. "Unter keinen Umständen darf bei mir irgendeine psychiatrische Diagnose erstellt werden. Ich verbiete hiermit jedem psychiatrischen Facharzt oder Fachärztin, mich zu untersuchen, genauso wie ich jedem anderen approbierten Mediziner untersage, mich hinsichtlich irgendeines Verdachts einer angeblichen „psychischen Krankheit“ zu untersuchen."
Ich würde den Wisch einfach als Willensbekundung (und Symptom...) zur Kenntnis nehmen. Wenn es allerdings ohne das Ding Gründe gäbe, jemanden gegen seinen Willen in die Psychiatrie zu schaffen, dann gibt es die natürlich auch weiterhin. Der akut gefährdete Psychotiker kann dir sonstwas unter die Nase halten - wenn du eine akute Gefährdung mit Notwendigkeit zur Behandlung gegen den Willen siehst, muss er erstmal mit.