Habt ihr Tipps zur Einschätzung der Einwilligungsfähigkeit? Die Frage kommt ja immer von Richtern, wenn es um eine betreuungsrechtliche Unterbringung geht. Ich merke, dass ich mir in meinem Urteil da oft nicht so sicher bin.. Vor allem bei so grenzwertigen Fällen, wie ältere Menschen mit leichten kognitiven Defiziten.