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  1. #71
    off-label use Avatar von erdbeertoertchen
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    Zitat Zitat von Jaiyn Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich frage mich hier mal auch noch mal durch
    Wie schätzt ihr denn im Psychiatrie/Psychotherapie-Bereich momentan die Arbeitsumstände ein, wie man unter eventuellen Sparreformen leidet bzw. vor allem die Patienten...welche Aufgaben machen eher die Ärzte, welche eher die Psychologen...und wie entwickelt sich das ganze wohl später mit der NIederlassung hinsichtlich der KV-Dienste? Für die dann später ev. keine Vertreter mehr bezahlt werden können weil die schlicht nicht existieren? herzlichen dank!
    Wie in allen Häusern ist auch die Psychiatrie vom Sparzwang und Ärztemangel betroffen, da es von Haus zu Haus unterschiedlich gehandhabt wird, lohnt es sich mehrere Höuser anzuschauen. In manchen Kliniken müssen zB Psychologen Dienste machen.



  2. #72
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    Außerhalb eines interdisziplinären Hauses wird man in keiner alleinigen Psychiatrie eine BGA bekommen. Es gibt da selten mehr Diagnostik als ein Labor und EKG. Alles was somatisch kränker ist, muss halt verlegt werden. Ist aber in Rehakliniken auch nicht anders...
    Und das Patientenklientel ist ganz abhängig vom Einzugsgebiet. Allerdings kann es auf den geschlossenen Stationen bei Personalmangel auch mal vor, dass wenn die Patienten sich nicht gesehen fühlen, auch mehr Mist machen, als wenn genügend da sind um Frühzeitig deeskalieren. Niederschwellige Fixierungen werden rechtlich immer schwieriger und oft auch nicht mehr gewünscht.
    Geändert von Reflex (18.08.2018 um 12:16 Uhr)



  3. #73
    Diamanten Mitglied Avatar von jijichu
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    Je nachdem, in welchem Bundesland Du arbeitest (BW, Bayern) ist es aktuell nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil im Juli auch alles ein wenig im Umbruch, Isolation scheint zumindest dem Urteil nach als weniger drastisch gewertet zu werden. Wie Reflex schon geschrieben hat, wird es außerhalb eines interdisziplinären Haus schwierig, mit umfänglicher somatischer Diagnostik.
    Wo bist Du denn (gerne auch per PN)?



  4. #74
    off-label use Avatar von erdbeertoertchen
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    was meinst du im Umbruch? zumindest bei uns in der Klinik wurden Fixierungen immer richterlich abgesegnet.



  5. #75
    Diamanten Mitglied Avatar von jijichu
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    Hier im Umkreis in dem ich seit Anfang des Monats arbeite (Baden-Württemberg), gibt es seitens des Amtsgerichts noch keine konsequente oder auch transparente Umsetzung des BvGH Urteils. Das bedeutet, dass sich gerade im Nachtdienst alle doppelt und dreifach absichern müssen.
    Ich erlebe es ähnlich wie in Hessen bei der Umstellung von HFEG auf PsychKHG, bei dem das Gesetzt im ersten halben Jahr zumindest noch ein lernendes war und gefühlt jeder 2. Tag eine andere Anweisung von Gericht kam.
    Bis sich die Zuständigen des PsychKHGs (BW) nicht festgelegt haben, wie die richterlichen Anordnungen der Fixierungen zu handhaben sind und es im Gesetzt festgehalten ist, gehe ich davon aus, dass vieles sich im Graubereich bewegt, was ich hauptsächlich für die Patienten aber auch für die AvDs als sehr unbefriedigend empfinde.



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