- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Dein OA hat keinerlei Ahnung vom Mutterschutzgesetz. Die GB sollte schon längst vorliegen und die macht auch nicht der Betriebsarzt, sondern der Arbeitgeber.
Es müssen schon spezielle Konstellationen vorliegen, damit du Dienste machen kannst und zwar ab der Bekanntgabe der Schwangerschaft. Unabhängig von der GB.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3