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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #231
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Dein OA hat keinerlei Ahnung vom Mutterschutzgesetz. Die GB sollte schon längst vorliegen und die macht auch nicht der Betriebsarzt, sondern der Arbeitgeber.
    Es müssen schon spezielle Konstellationen vorliegen, damit du Dienste machen kannst und zwar ab der Bekanntgabe der Schwangerschaft. Unabhängig von der GB.
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  2. #232
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    Die personenbezogene Gefährdungsbeurteilung wird doch erst nach Mitteilung der Schwangerschaft erstellt, oder? Vermutlich meint der OA das. Die allgemeine Gefährdungsbeurteilung muß natürlich sowieso vorliegen.

    Kann man die Kosten für die ärztliche Bescheinigung der Schwangerschaft eigentlich vom Arbeitgeber zurückverlangen? Mein Arbeitgeber hat auf eine ärztliche Bescheinigung grundsätzlich verzichtet und die einfache Mitteilung durch die Schwangere akzeptiert, sofern die Schwangere nicht von sich aus eine Bescheinigung einfach so mitgebracht hat. Wie ich die Personalabteilung meines Arbeitgebers so einschätze, kann ich hinter dieser außergewöhnlich unbürokratischen Vorgehensweise nur finanzielle Gründe vermuten.
    Geändert von Pflaume (29.06.2019 um 08:18 Uhr)



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  3. #233
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Was ist denn genau das Problem? Dass der OA auf Vorlage eines Attestes besteht? Finde ich ehrlich gesagt nachvollziehbar. Ich hab das auch bei meinen Schwangerschaften immer sofort bekommen und meine, dass dieses Vordruck für den AG, den es auch gibt, nichts kostet.

    Vielleicht meinte er mit dem Hinweis auf den Spätdienst auch, dass Du Dich zügig um das Attest kümmern sollst?

    Darüber hinaus:“ Wenn der Arbeitgeber den Nachweis der Schwangerschaft durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt, so muss er die dadurch entstehenden Kosten tragen. Das folgt aus § 5 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG)“
    Geändert von vanilleeis (29.06.2019 um 09:35 Uhr)



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  4. #234
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    https://www.gewerbeaufsicht.niedersa...utz-52138.html

    guggt ihr hier. Die Infos sind vom Bundesland unabhängig, die Niedersachsen haben das nur sehr praxisnah auf ihrer Homepage.

    Der erste Link ist eine Version der GB Schwangerschaft. Der erste Teil (bis einschl. "G") muss unabhängig von einer Schwangerschaft vorliegen und vor allem Punkt G 5 beachtet werden.

    Der Teil H wird dann gemacht, wenn eine Schwangere ihre Schwangerschaft bekannt gibt. Das wäre das "Finetuning" und auch Umsetzung von Maßnahmen die nicht ständig umgesetzt sein müssen (z.B. fehlt es oft an Ruhemöglichkeiten).
    Auch für Teil H ist nicht der Betriebsarzt zuständig, auch wenn dieser natürlich beratend beteiligt werden KANN.

    Den Ratgeber für Pflege (2. Link auf der Seite) kann man auch als Anhalt für Ärzte nehmen. Da sind einige typische Gefährdungen gut beschrieben.
    Geändert von WackenDoc (29.06.2019 um 09:55 Uhr)
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  5. #235
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Im Zusammenhang mit der Schwangerschaftsbescheinigung erinnere ich mich immer gerne an eine Kollegin, die angesichts des verhaltensoriginellen Chefs diesem die Bescheinigung mit angeheftetem Auszug relevanter Absätze aus dem Mutterschutzgesetz vorlegte
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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