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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #251
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    Klar darf man.. solange keine Rückschlüsse auf die Identität möglich sind.

    Wie geht eure Klinik bzw. ihr im Dienst eigentlich mit sog. "Drehtürpatienten" um, die sich natürlich immer notfallmäßig, oft durch den Rettungsdienst, einweisen lassen wollen. Sind ja oft Suchtpatienten, die dann gerne den vorherigen Aufenthalt vorzeitig abgebrochen haben.. In meiner Klinik gibts dazu irgendwie keine Vorgaben.



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  2. #252
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    An meiner PJ-Abteilung war das alles Ermessenssache. Manche Oberärzte haben dann (v.a. bei Suchtpatienten) bei der Aufnahme einen Behandlungsvertrag aufsetzen lassen, sofortige Entlassung bei Alkoholkonsum, sofortige Entlassung bei Nichtteilnahme am Therapieprogramm, maximal soundsoviele Benzodiazepine, etc. Andere Oberärzte haben versucht (v.a. bei Nicht-Suchtpatienten), statt der ständigen Kurzkontakte auf einen mittelfristig terminisierten längerfristigen stationären Aufenthalt zu setzen.



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  3. #253
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    Danke schonmal, ich meinte allerdings eher die Aufnahmepolitik.. Die benachbarte Sektorklinik nimmt zB wohl gar keine Patienten für notfallmäßigen Entzug auf. Kenne es sonst auch, dass die Aufnahme zum Entzug nur über Warteliste läuft und die Patienten mehrmals telefonisch ihre Therapiemotivation verdeutlichen müssen..
    Meine eigene Klinik hat keine Vorgaben diesbezüglich, die anders lautet als 'für Vollbelegung sorgen'

    Im letzten Dienst kam zum Beispiel ein Aufnahmegesuch per Notarzt für einen Patienten, der vor zwei Wochen die Entzugsbehandlung ein paar Tage verfrüht gegen ärztlichen Rat abgebrochen hatte. Mit genau der gleichen Anamnese - Spiegeltrinker, der sich regelmäßig bei Stürzen irgendwas aufhaut. Hinzu kam noch ein Versorgungsproblem seitens der Ehefrau. Die zuständige Sektorklinik hatte ihn abgelehnt. Ich hab ihn dann letztendlich aufgenommen, aber mich nerven diese fehlenden Vorgaben diesbezüglich



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  4. #254
    off-label use Avatar von erdbeertoertchen
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    Wir nehmen auf. Habe im Dienst öfters Suchtpatienten, die einen dringenden Entzugswunsch haben. Bis jetzt habe ich es nicht erlebt, dass der OA nach Rücksprache diese abgelehnt hat.



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  5. #255
    Diamanten Mitglied Avatar von jijichu
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    Ich sag meinem Vordergrunddienst generell, dass wir aufnehmen und dann am nächsten Tag der Oberarzt der Station (Sucht in dem Fall ich selbst) mit dem Patienten und Stationsarzt geschaut wird, wie es weiter geht. Es gibt gerade nachts genug zu tun als mit Patienten/Angehörigen/Rettungsdienst/Polizei zu diskutieren. Da wir aber einen sehr großes Versorgungsgebiet haben werden verlegungsfähige Patienten sofern die Klinik nicht allzu weit weg ist (z.B. anderes Bundesland) in die zuständige Klinik verlegt, sonst könnten wir unsere Patienten gar nicht adäquat versorgen.



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