Geschätzte psychiatrische Kollegen,
würdet ihr mir bitte eure Vorgehensweise schildern:
Was passiert in der Akutsituation mit Patienten, die wahnhaft, ohne jegliche Krankheitseinsicht in die Psychiatrie zwangseingewiesen werden? Angenommen, es handelt sich um einen knapp 60-jährigen Patienten, der im Rahmen seines Verfolgungswahns die Leitstelle angerufen hat ("die da oben schauen mir ins Haus und beobachten mich die ganze Zeit"), allein lebt, nicht anamnestizierbar ist und im Rahmen der fehlenden Krankheitseinsicht fremdagressiv auffällig wurde.
(ich frage v.a. als interessierte Notärztin und natürlich ohne konkreten Patientenbezug)