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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo ihr liebe,

    ich habe eine Stelle gefunden und möchte die auch annehmen, aber ich bin momentan als Arbeitsloser registriert.

    Wisst ihr, ob ich Maßnahme ergreifen soll, bevor ich die Stelle annehme?
    1- Soll ich dem zuständigen Jobcenter den Arbeitsvertrag zeigen? und wie viel Zeit dauert es, bis ich offiziell aus dem Jobcenter raus werde? gibt es so etwas wie eine Kündigungsfrist?

    2- Ich bin bei der AOK versichert, soll das sich ändern, falls ich die Stelle als Assistenzarzt annehme?
    Oder geht es, wenn ich dabei bleibe?
    Gibt es bessere Möglichkeiten für die Assistenzärzte?

    3-Wo soll man die Befreiung Versorgungswerk für Ärzte beantragen?

    Ich hoffe, ihr kennt euch mit dem Thema gut aus, denn ich habe offen gesagt keinen blassen Schimmer!

    Habt ihr so was wie eine Checkliste, die mir helfen könnte alle richtige Schachzüge zu machen, bevor ich mit der Arbeit anfange ( Anmeldung bei der Versicherung und so was!)

    Danke euch im Voraus



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    1. Ja, zeige dem Jobcenter dem Arbeitsvertrag, dann bist du noch so bis der in Kraft tritt, abgsichert.
    2. Du kannst bei der AOK bleiben, bis du dich privat versichern kannst, musst du erst ein Jahreseinkommen haben, das über die Pflichtversicherungsgrenze kommt. Du könntest in eine andere gesetzliche Krankenversicherung wechseln, extreme Unterschiede gibt es da aber nicht. Wenn du zb ins Ausland reisen willst, kannst du dir eine KK auswählen, die die nötigen Impfungen bezahlt. Das ist aber sekundär.
    3. direkt beim Ärzteversorgungswerk.
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Gratuliere zur Stelle!

    ad 1. Solltest du Arbeitslosengeld beziehen ist sogar sehr wichtig, dass du das Jobcenter immer auf dem Laufenden hälst. Sonst drohen saftige Rückforderungen. Kündigungfristen gibt es da nicht. Die freuen sich ja über jeden der in Lohn und Brot kommt.
    ad 3. Befreiung von der Ärzteversorgung? Die meisten wollen sich ja von der Deutschen Rentenversicherung befreien lassen um dann in die Ärzteversorgung zu kommen. Beraten kann dich da aber wie korrekt von Frau Pelz gesagt das Ärzteversorgungswerk.

    Ansonsten: denk daran deinen Status auch bei der Ärztekammer zu melden. Ich persönlich habe außerdem eine günstige Berufshaftpflicht für Assistenzärzte bei der deutschen Ärzteversicherung. Als Assistent bist du zumeist über das Krankenhaus versichert, aber mir ist es wohler so, falls doch mal wegen einem privat beratend gesprochenen Satz oder so etwas ist. Kostet mich keine 60 Euro im Jahr, daher gut zu verschmerzen.



  4. #4
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Neuronelle Beitrag anzeigen
    ad 3. Befreiung von der Ärzteversorgung? Die meisten wollen sich ja von der Deutschen Rentenversicherung befreien lassen um dann in die Ärzteversorgung zu kommen. Beraten kann dich da aber wie korrekt von Frau Pelz gesagt das Ärzteversorgungswerk.
    Kommt aber auch immer darauf an, wen man dann da am Telefon hat...
    Befreien lassen macht aber m.E. IMMER Sinn. Denn ohne Befreiung zahlt der AG die Rentenbeiträge an die DRV. Und dann kommt die ÄV und will den Pflichtbeitrag von DIR haben. Das sind 3/10 der DRV-Beiträge. Und die zahlst Du dann alleine! Kann man sich ja dann ausrechnen, wieviel vom Lohn übrig bleibt. Außerdem sind die Renten der ÄV (noch) höher als die der DRV. Wie das alles in 20 (30/40) Jahren aussieht?
    I'm a very stable genius!



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das mit der Befreiung ist als Angestellter an sich ganz einfach:
    Die Formulare gibt es beim zuständigen Versorgungswerk- sowohl für die Anmeldung beim Versorgungswerk als auch für den Befreiungsantrag. Das füllt man aus und schickt das wieder zurück zum Versorgungswerk. Und die leiten das weiter an die DRV. Nach ein paar Wochen (je nach dem wie der Sachbearbeiter Bock hat) hat man die Befreiung. Kann sein, dass die DRV dann noch Unterlagen haben will, aus denen hervor geht, dass du WIRKLICH als Arzt arbeitest.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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