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Ich hänge mich hier frecherweise mal kurz dran, nachdem ich keinen neuen Thread dafür aufmachen wollte...
Hat jemand eine Ahnung welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit sowohl die Zulagen "Wechselschicht" als auch "Schichtdienst" gezahlt werden?
Ich dachte immer, es wäre so was à la 1xFD, 1xSD, 1xND im Monat....(haben ein 3-Schicht-Modell)
Nachdem mir im Juni (für April) kein Zuschlag gewährt wurde habe ich in der Perso nachgefragt woran das lag; Antwort damals: "es fehlte der SD in dem Monat"...stimmte auch; fehlte tatsächlich.
Nun hab ich den DP für Oktober und dachte ich frag noch einmal offiziell in der Perso nach, welche Bedingung erfüllt sein muss.. kurze und knappe Mail: 2 Nachtdienste...
Nach diese Diskrepanz rief ich kurz an und wurde relativ barsch (wie eine andere Kollegin neulich auch; allerdings mit anderem Anliegen) abgebügelt: "Herr Mainzer, Sie stehlen mir meine Arbeitszeit"...
Ich glaube es hackt..das ist ihre Aufgabe als Personalerin...(hab ich natürlich nicht gesagt sondern nur gedacht)..
"Wenn Sie mir nicht glauben können Sie ja den MB fragen"... Ich war erstmal sprachlos...
Im Tarifvertrag steht drin:
§9 Sonderformen der Arbeit
(1) 1Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen die Ärztin/der Arzt längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. 2Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. 3Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.
(2) 1Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird.
(4) 1Ärztinnen und Ärzte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechsel- schichtzulage von 105 Euro monatlich. 2Ärztinnen und Ärzte, die nicht ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage von 0,63 Euro pro Stunde.
(5) 1Ärztinnen und Ärzte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 40 Euro monatlich. 2Ärztinnen und Ärzte, die nicht ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 0,24 Euro pro Stunde.
Freu mich über euren Input...