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  1. #1
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    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Berufshaftpflicht. Ich wechsel jetzt in die ambulante hausärztliche Versorgung (24 Monate Hausarztpraxis, Allgemeinmedizin). Meine zukünftige Chefin hat mir einen Vertrag vom Marburger Bund vorgelegt, den sie nach ihren Wünschen umgestaltet hat, u.a. soll ich selbst eine Berufshaftpflicht abschließen, weil ihr es zu teuer wird (normalerweise müsste sie mich wohl mitversichern?). Sie meinte, ich wäre ja Ärztin und müsste für meine Fehler selbst aufkommen. So recht wohl ist mir dabei nicht. Auf was sollte ich dabei achten? Wieviel Mio. sollten da abgesichert sein und vorallem: versichere ich mich als Assistenzarzt in WB oder angestellter Arzt in einer Praxis??? Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen.
    Viele Grüße



  2. #2
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    Damit, die gesamte Haftpflicht auf ihren angestellten Arzt abzuwälzen, kommt die Praxisinhaberin nicht durch. Frag ggf. den Justiziar deiner Ärztekammer um Rat.

    Grundsätzlich ist es aber als angestellter Arzt (sei es nun im Krankenhaus oder in einer Praxis) sinnvoll, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung zu haben, die einen vor gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme (z.B. wenn der Arbeitgeber keine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat oder die Prämie nicht bezahlt hat) oder vor Arbeitgeberregress (gemäß ständiger Rechtssprechung nur möglich bei (Vorsatz und) einem nicht geringen Grad an Fahrlässigkeit) schützt. Außerdem sollte die eigene Berufshaftpflicht meiner Meinung nach die Inanspruchnahme aus Gefälligkeitshandlungen im Freundes- und Bekanntenkreis sowie bei Erster Hilfe abdecken.

    Da aufgrund ständiger Rechtssprechung das Hauptrisiko der Arbeitgeber trägt, sind die Kosten einer solchen Versicherung für einen angestellten Arzt (besonders, wenn er sich noch in Weiterbildung befindet) gering. Wir reden über Beiträge, die für eine Deckungssumme von 5 Mio Euro je nach Versicherer zwischen 60 und 350 Euro pro Jahr liegen. Die Versicherungsprämie für Berufshaftpflicht zählt selbstverständlich zu den Werbungskosten, die man im Rahmen der Steuererklärung geltend machen kann.

    Bei Abschluß der Versicherung mußt du natürlich deine Arbeitssituation (angestellter Arzt in WB zum FA für Allgemeinmedizin in einer Praxis) konkret angeben.
    Geändert von Pflaume (05.09.2017 um 22:15 Uhr)



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