@ cicely: nein,während der Bezugszeit hatte ich keine Nachzahlung. Aber für die Berechnung war jeweils der „eigentliche“ Monat relevant. Also z.B. Nachzahlung im September für Juni erhalten, zählte dann zum Juni-Gehalt. Deshalb hätte ich gedacht, dass dann analog bei dir eine Nachzahlung im November auch zum entsprechenden Monatsgehalt gezählt wird und dann, da du ja schon den Höchstbeitrag hast, irrelevant ist.
Aber das ist nur eine Analogie! In meinem Kopf macht es Sinn Aber keine Ahnung wie die Elterngeldstelle das sieht!