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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    unsensibel Avatar von Lava
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    Zitat Zitat von Sebastian1 Beitrag anzeigen

    Wichtig noch: Du musst deinem Arbeitgeber fristgerecht (7 Wochen vor ET) schriftlich mitteilen, wie du EZ zu nehmen gedenkst. Und du musst dich von vornherein mit deinem Partner gemeinsam für den gesamten Bezugszeitraum festlegen. Änderungen im Nachhinein sind bei der Behörde gar nicht, beim Arbeitgeber nur mit Zustimmung des AG möglich.

    (Es seie denn, hier hat sich durch die Novelle des Elterngeldes etwas verändert, was ich nach K3w nicht mehr mitbekommen habe. Damals (tm) war das so.)
    Die Frist mit den 7 Wochen stimmt. Allerdings dachte ich bisher, man kann das zwischendrin auch ändern. Zumindest beim Elterngeld ist das so, dass ich das ändern kann, der Partner bei Antragstellung z.B. noch gar nicht angeben muss.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



  2. #12
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Wie gesagt, es hat ja mal diese Novelle gegeben. Die betraf uns zwar mit K3 noch, aber da von vornherein für uns alles feststand und wir von den neuen Möglichkeiten keinen Gebrauch gemacht haben, habe ich mich da nicht mehr weitergehend mit beschäftigt. Mag also sein, dass sich diesbezüglich noch etwas geändert hat.



  3. #13
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Wobei ich das bei meinem AG und auch beibringen bekannten so kenne, dass die Mutter bis eine Woche nach ET Zeit hat, die Elternzeit zu beantragen, weil diese erst nach dem Mutterschutz für die beginnt. Ich habe immer erst nach der Geburt und dann mit genauen Daten beantragt. Und den Urlaub dann im Anschluss an die Elternzeit genommen.

    LG
    Ally
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  4. #14
    Diamanten Mitglied
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    Genau wie ally kenne ich es auch, eine Woche nach Geburt und somit 7 vor Ende des Mutterschutzes. Zumal der Antrag ja ein genaues Geburtsdatum und Geburtsurkunde erfordert.



  5. #15
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Stimmt. Die Rede ist von "7 Wochen vor Beginn der EZ". War für mich allerdings tatsächlich 7 Wochen vor ET, da ich ab Geburt als Vater EZ genommen habe.



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