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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    PS: die Förderung sollte primär Dir zu 100% zugute kommen, es soll aber auch schon vorgekommen sein, daß der PraxisinhaberIn Teile in die eigene Tasche gesteckt hat. Auch ein Grund, seine Verträge zu zu kennen, wenn man sowas unterschreibt.
    Übrigens werden Dir MB-Juristen mit so einer Materie nur bedingt weiterhelfen können. Wenn Du unbedingt mit der KV Verträge eingehen willst, bitte unbedingt vorher einen Anwalt aufsuchen, der sich nur mit Arbeitsrecht, sondern auch Kassenarztrecht auskennt
    Ich bedanke mich für eine ausführliche Information! Nein, in diesem Fall kann sie kein Geld in eigene Tasche nicht liegen, weil im Formular, das ich ausfüllen muss, steht, dass ich monatlich eine Bestätigung neines Gehaltes zur KV schicken muss. Es ist noch nicht klar, z.B. wenn ich in 3 Monate kündige, muss dann die Praxisinhaberin zur KV gesamte Summe der Förderung (für 12 Mo) zurückzahlen? Also 4800*3=14.400 aus eigener Tasche noch, weil sie mir das Gehalt für 3 Mo schon ausgezahlt hat? Oder muss ICH selbst aus meiner Tasche zurückzahlen,wenn ich aus verschiedenen Gründen die Stelle frühzeitig kundige oder verliere...?



  2. #7
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Schau doch mal auf der Seite der zuständigen KV. Dort sollten eigentlich Richtlinien öffentlich abrufbar sein. Falls nicht, solltest du die bei der für dich zuständigen KV anfordern, bevor du irgendwas unterschreibst oder dich ggf. persönlich dort erkundigen.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Zitat Zitat von BlackCat Beitrag anzeigen
    Ich bedanke mich für eine ausführliche Information! Nein, in diesem Fall kann sie kein Geld in eigene Tasche nicht liegen, weil im Formular, das ich ausfüllen muss, steht, dass ich monatlich eine Bestätigung neines Gehaltes zur KV schicken muss. Es ist noch nicht klar, z.B. wenn ich in 3 Monate kündige, muss dann die Praxisinhaberin zur KV gesamte Summe der Förderung (für 12 Mo) zurückzahlen? Also 4800*3=14.400 aus eigener Tasche noch, weil sie mir das Gehalt für 3 Mo schon ausgezahlt hat? Oder muss ICH selbst aus meiner Tasche zurückzahlen,wenn ich aus verschiedenen Gründen die Stelle frühzeitig kundige oder verliere...?
    Vertragspartner der KV ist der Praxisinhaber, nicht du. Sollte in deinem Vertrag also keine Abtretung der Rückforderung an dich formuliert sein (von deren Unterschrift ich dir dringend abraten würde), wäre das Geld vom Arbeitgeber zurückzuzahlen.
    Bei allem Zeiträumen, die unter die Grenze der Anrechnugnsfähigkeit durch die Ärztekammer fallen (kommt auf die Fachrichtung an, bei Allgemeinmedizin 3-6 Monate in Vollzeit), ist meine Auskunft, dass regelmäßig (!!) eine Rückforderung durch die KV erfolgt.

    Insgesamt sehe ich die Förderung aber nicht so negativ wie Tarumo; du solltest dir nur sicher sein, diesen FA auch wirklich machen zu wollen.



  4. #9
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Förderung durch die KV heißt, daß die Praxisinhaberin (vmtl. trotz voller Praxis) nicht in der Lage ist, das Gehalt für einen Assistenzarzt auf Klinikniveau (das ja auch nicht üppig ist) zu erwirtschaften. Finde den Fehler! Statt nun die GKV-Vergütung zu ändern, ist man auf die geniale Idee verfallen, das Geld für den Nachwuchs den anderen Ärzten, die noch besser dran sind, wegzunehmen. Die KV finanziert sich zu 100% durch die anderen Kassenärzte. Du beteiligst Dich also an einem Potemkin-Projekt, was den Kollaps der ambulanten Medizin ein wenig herauszögern soll. Nachteil: üblicherweise ist die Förderung zurückzuzahlen, wenn Du nicht eine bestimmte Zeit dort arbeitest. Es kommt also der Tag, wo Du keine Förderung mehr bekommst, auf einer wirtschaftlich defizitären Stelle in einer Praxis hockst und auch nicht weg kannst, weil Du sonst alles zurückzahlen müßtest. Noch dazu werden die Spielregeln von extern ständig verändert, und zwar nicht zum besseren. Gerade aktuell hat die SPD die Bürgerversicherung als Mindestbedingung für die GroKo eingeführt, und Lauterbach will ohnehin alle Facharztpraxen abschaffen.
    Zweitens erscheinen mir die 12 Monate reichlich kurz bemessen, zumal man die nicht verlängern kann, da die KV-Genehmigung immer zu der WB-Genehmigung identisch ist. Du hast dann kaum den Durchblick, und mußt schon wieder weg.
    Mein Tip: such Dir eine Klinikstelle mit voller WB-Zeit, standardisierten Verträgen und ganz ohne "Stütze" (nichts anderes ist das nämlich)
    Achtung, dieser Beitrag enthält einige Fehlinformationen!

    Richtig ist, daß die KV-Förderung für Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin gezahlt wird, und zwar völlig unabhängig, ob diese Stelle in einer Praxis oder in einem Krankenhaus ist. Und auch die Einnahmesituation des Arbeitgebers spielt überhaupt keine Rolle, diese Aussage von tarumo ist bullshit.
    Das Geld ist direkt an den Assistenten vom Arbeitgeber auszuzahlen, und die Verpflichtung besteht darin, die Facharztprüfung für Allgemeinmedizin abzulegen, nichts weiter. Logischerweise bekommt der Assistent die Förderung nur solang, wie er in der entsprechenden Stelle beschäftigt ist, längstens für die Dauer der Weiterbildungsermächtigung des Praxisinhabers.

    Zurückzahlen musst Du nur, wenn du zuviel Förderung bekommst oder nicht die Prüfung ablegst.
    Wenn Du also z.B. nach einem Jahr woandershin wechselst, aber die Weiterbildung zum Allgemeinmediziner fortsetzt, mußt Du überhaupt nichts zurückzahlen.

    Für Praxen gilt diese Information:
    https://www.kvwl.de/arzt/recht/kvwl/...richtlinie.pdf
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    17.03.2006
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    Zitat Zitat von vanilleeis Beitrag anzeigen
    Insgesamt sehe ich die Förderung aber nicht so negativ wie Tarumo; du solltest dir nur sicher sein, diesen FA auch wirklich machen zu wollen.
    Ich seh es auch nicht so negativ wie Tarumo. Es ist ein Vertrag. Die meisten sollten wissen was das Wort "Vertrag" bedeutet und müssen entsprechend damit leben dass Verträge auch Konsequenzen haben. Idealerweise ist man sich den Konsequenzen vorher bewusst.

    Ich würde es nicht machen wollen, weil es mich in meinen Freiheiten einschränkt. Deshalb will/wollte ich auch nie Richtung Bundeswehr zum Medizinstudium. Wenn es mir irgendwo nicht gefällt will ich kündigen können, wenn mir die Fachrichtung keinen Spaß mehr macht die Fachrichtung wechseln können. Dass ich das letztlich doch nicht mach sollte mehr an mir als an irgendwelchen Verträgen liegen.

    Der Rest von wegen "das System kollabiert", "Stütze fürs System auf Kosten der anderen Ärzte" usw... ja mei. Die Regeln ändern sich sowieso ständig, da will ich nicht ständig auf einen neuen Zug aufspringen. Es gibt aktuell diese Förderungen, also wieso nicht mitnehmen. Das wird schon irgendwann wieder geändert. Und wenns irgendwann keine Hausärzte mehr gibt, weil keiner Bock drauf hat, dann isses halt so. Ich hab nie irgendwelche Verträge unterschrieben dass ich das Arztsystem in Deutschland retten muss. Ich arbeite, mache diese Sache gut und die Politik macht ihr Zeug.
    Ich mag diese Kämpfe nicht mehr. Früher hab ich mich aufgeregt, dass wir so viel nichtärztlichen Blödsinn machen müssen und einem sogar die Sekretärin erklärt was sie alles nicht macht. Inzwischen seh ich es deutlich nüchterner. Es resultiert bei mir in Überstunden, und für die bleibe ich wann anders wieder ganze Tage daheim. Heute zum Beispiel. Der Chef weiß, dass wir viel nichtärztlichen Blödsinn machen. Wenn er es nicht ändert komm ich halt seltener zur Arbeit. Chef selbst schuld.



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