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  1. #1
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    Hallo Kollegen,
    wenn eine Verwaltung der Praxis eine durch Ärzteversorgung finanzierte Beförderung für Assistenzärztin in WB bekommt, muss die Assistenzärztin das wissen? Ggf. muss diese Information im Arbeitsvertrag von AÄ geschrieben werden und/oder muss die AÄ die entsprechende Papiere nach dem Abschluss der Weiterbildungszeiten aus dieser Praxis mitbekommen, außer Logbuch und Zeugnis?

    Danke.



  2. #2
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Hallo,
    es geht vermutlich um eine Förderung durch die KV (Kassenärztliche Vereinigung). Natürlich sollte man das wissen, ist das doch ab bestimmte Konditionen gebunden (u.a. weitere Karriere, Rückzahlung). Und die Vergütung sollte auch vollständig weitergereicht werden. Bist Du aus dem Ausland und weißt nicht so ganz, was Du unterschrieben hast?
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Hallo,
    es geht vermutlich um eine Förderung durch die KV (Kassenärztliche Vereinigung). Natürlich sollte man das wissen, ist das doch ab bestimmte Konditionen gebunden (u.a. weitere Karriere, Rückzahlung). Und die Vergütung sollte auch vollständig weitergereicht werden. Bist Du aus dem Ausland und weißt nicht so ganz, was Du unterschrieben hast?
    Danke! Ja, ich bin eine Ausländerin, noch nichts unterschrieben, aber ich habe eine Stelle gefunden (Praxis, 1 WB-Befugte, 12 Mo Befugnis), weil eine FÄ (Inhaber) dort einen Anspruch auf eine KV-Beförderung für eine AÄ hat. Für mich ist diese Möglichkeit neu und nicht bekannt. Worauf muss ich achten? Welche unerwünschte Folgen für mich nach der Beendigung diesen 12 Monaten? Muss ich dafür sorgen oder sie? Oder muss ich solche Stellenangebote vermeiden? Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht ganz komplett, ist diese Beförderung eine Vergünstigung für mich oder für Praxisinhaber(Befugten)? Welche Stolperfälle kann ich erwarten? Ob es sich lohnt? Danke.



  4. #4
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Förderung durch die KV heißt, daß die Praxisinhaberin (vmtl. trotz voller Praxis) nicht in der Lage ist, das Gehalt für einen Assistenzarzt auf Klinikniveau (das ja auch nicht üppig ist) zu erwirtschaften. Finde den Fehler! Statt nun die GKV-Vergütung zu ändern, ist man auf die geniale Idee verfallen, das Geld für den Nachwuchs den anderen Ärzten, die noch besser dran sind, wegzunehmen. Die KV finanziert sich zu 100% durch die anderen Kassenärzte. Du beteiligst Dich also an einem Potemkin-Projekt, was den Kollaps der ambulanten Medizin ein wenig herauszögern soll. Nachteil: üblicherweise ist die Förderung zurückzuzahlen, wenn Du nicht eine bestimmte Zeit dort arbeitest. Es kommt also der Tag, wo Du keine Förderung mehr bekommst, auf einer wirtschaftlich defizitären Stelle in einer Praxis hockst und auch nicht weg kannst, weil Du sonst alles zurückzahlen müßtest. Noch dazu werden die Spielregeln von extern ständig verändert, und zwar nicht zum besseren. Gerade aktuell hat die SPD die Bürgerversicherung als Mindestbedingung für die GroKo eingeführt, und Lauterbach will ohnehin alle Facharztpraxen abschaffen.
    Zweitens erscheinen mir die 12 Monate reichlich kurz bemessen, zumal man die nicht verlängern kann, da die KV-Genehmigung immer zu der WB-Genehmigung identisch ist. Du hast dann kaum den Durchblick, und mußt schon wieder weg.
    Mein Tip: such Dir eine Klinikstelle mit voller WB-Zeit, standardisierten Verträgen und ganz ohne "Stütze" (nichts anderes ist das nämlich)
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  5. #5
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    PS: die Förderung sollte primär Dir zu 100% zugute kommen, es soll aber auch schon vorgekommen sein, daß der PraxisinhaberIn Teile in die eigene Tasche gesteckt hat. Auch ein Grund, seine Verträge zu zu kennen, wenn man sowas unterschreibt.
    Übrigens werden Dir MB-Juristen mit so einer Materie nur bedingt weiterhelfen können. Wenn Du unbedingt mit der KV Verträge eingehen willst, bitte unbedingt vorher einen Anwalt aufsuchen, der sich nur mit Arbeitsrecht, sondern auch Kassenarztrecht auskennt
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