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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    „Recht nah“ scheint hier in Hessen nicht zu reichen. Die wollen wirklich sehen, dass du ans Tarifgehalt von Klinikärzten im jeweiligen Ausbildungsjahr exakt rankommst.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #17
    Diamanten Mitglied
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    Nochmal: "recht nah an Klinikgehalt ohne Dienste". TVÄ-VKA liegt in den ersten 3 Jahren sogar unter den 4800€ und Gehalt ohne Dienste ist mit Gehalt mit Diensten nicht vergleichbar. Im Forum war ja auch immer wieder mal zu lesen, dass manche Hausbesuche machen die dann zusätzlich vergütet werden. Also wie Dienste in der Klinik. Richtig vergleichen kann man das trotzdem nicht.



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  3. #18
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    KV-Dienste werden auch extra vergütet. Also wenn vergleichen, dann Bruttogehalt ohne Dienste.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  4. #19
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Hat denn überhaupt jemand wirklich von jemandem erfahren, der die Förderung wegen fachwechsel zurückzahlen musste?
    In meinen Augen ist das ein theoretisches Konstrukt, das spätestens vorm Arbeitsgericht keinen Bestand hat (Stichwort Mindestlohn).
    Zudem wiederhole ich mich, dass Vertragspartner der niedergelassene ist, nicht der WB-Assistent. Wenn, würde dieser zahlen müssen



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  5. #20
    Registrierter Benutzer
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    Es gibt 3 wichtige Punkte in einer Einwilligung, unter denen ich als AÄ unterschreiben muss.

    6. Ich verpflichte mich bei Abschluß der Prüfung zum Facharzt die zuletzt zuständige KV zu informieren.
    7. Ferner erkläre ich die vorgeschriebene Weiterbildung zum Facharzt für ___________________ zu absolvieren und an der entsprechenden Facharztprüfung teilzunehmen.
    8. Ich beabsichtige nach Beendigung meiner Weiterbildungszeit in der geförderten Facharztgruppe im vertragsärztlichen Bereich tätig zu werden.

    Bedeutet das, das ich nach dem Abschluss meiner WB als ambulante Ärztin in einiger Praxis tätig werden soll? Was wenn ich z.B. nach Ausland gehen will, oder in die Uniklinik arbeiten werde? Muss ich von eigener Tasche alles dann zurückzahlen? Zu viele Fragen über die Zukunft. Und wie einiger von euch schon gesagt hat, "ich will keine Verpflichtung unterschreiben, dass ich eine deutsche Gesundheitssystem retten soll".
    Und z.B. wer bezahlt die Überstunden, wenn ich diese haben werde, wenn KV nur reines Gehalt für 12 Monate garantieren kann.. Oder falls ich 2 Woche pro Jahr krank bin, dann um 12-monatigen Abschnitt der WB zu schliessen, muss man nicht 12 Mo, sondern 12.5 Mo arbeiten, und die KV bezahlt nur 12.



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