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Das geht, man muss nur vorher die ÄK um Erlaubnis bitten, bzw vorher eine Mitteilung machen und die genehmigen es dann. (Falls nicht, erübrigt sich die Frage ohnehin).
Nachtdienste sind meines Wissens keine Voraussetzung für die Weiterbildung.
50% Klinik und 50% MVZ ist in der Strahlentherapie ein ganz übliches Konzept.