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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    10.01.2009
    Beiträge
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    Das geht, man muss nur vorher die ÄK um Erlaubnis bitten, bzw vorher eine Mitteilung machen und die genehmigen es dann. (Falls nicht, erübrigt sich die Frage ohnehin).
    Nachtdienste sind meines Wissens keine Voraussetzung für die Weiterbildung.



  2. #7
    the day after
    Registriert seit
    04.05.2003
    Beiträge
    9.503
    Zitat Zitat von Espressa Beitrag anzeigen
    Nachtdienste sind meines Wissens keine Voraussetzung für die Weiterbildung.
    Stimmt!



  3. #8
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    02.11.2007
    Beiträge
    118
    50% Klinik und 50% MVZ ist in der Strahlentherapie ein ganz übliches Konzept.



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