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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    ich verlinke einfach mal irgendwas:
    https://www.praktischarzt.de/blog/be...rzte-bu-check/

    Gerne noch andere Quellen zu Rate ziehen. Warum das Versorgungswerk NICHT ausreicht, ist auch erklärt.

    @anigu: ein knapp zweistelliger Betrag im Monat, den man zu 100% von der Steuer absetzen kann. Der muß aber individuell berechnet werden, so daß man um einen persönlichen Kontakt zum Experten nicht herumkommt (hatten wir auch schon mal). Ich will jetzt nicht zum Versicherungsverkäufer mutieren, aber eine maßgeschneiderte BU und eine Haftpflicht sind so ziemlich die einzigen Versicherungen, die man haben MUSS, ansonsten verspielt man einfach seine Zukunft. Den Rest einfach nochmal im Thread von neulich nachlesen.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Alle, die im Versorgungswerk sind, haben ja eine BU hierüber. Diese ist auch gar nicht so schlecht, wenn man schon ne Weile dabei ist.
    Inwiefern verändern sich die Versichungsbedingungen mit zunehmender Vertragslaufzeit zu Gunsten des Versicherungsnehmers?



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  3. #8
    TBSE performer Avatar von test
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    Tarumo wirst du von MLP bezahlt?
    Vielleicht wäre es sinnvoller eine etwas objektivere Quelle zu RAte zu ziehen.

    Ist halt die Frage, ob der Unterschied zwischen vollständiger BU und den "50 PRozent" der privaten so groß ist. Nur bei der dauerhaften BU muss in der VA der BEruf aufgegeben werden. Bei der vorübergehenden nicht. Für mich ist der Unterschied nicht so riesig. Wenn ich nicht voll BU bin, kann ich auch noch Teilzeit arbeiten und verdiene damit immer noch genug um über die Runden zu kommen.

    @ohdasue: die Höhe der BU in der VA hängt von den bisherigen Leistungen und Ansprüchen ab. Meine private BU ist kaum höher als der Anspruch, den ich auch aus der VA inzwischen habe. Da bei der privaten BU Ansprüche aus anderen Quellen angerechnet werden, würde ich bei Berufsaufgabe nur noch einen kleinen Beitrag zur BU aus der VA erhalten. Nur bei tatsächlich 50Prozent BU würde ich voll aus der privaten BU beziehen. Abgesehen davon, darf man aber auch bei der privaten BU ja nur in bestimmtem Umfang noch tätig sein. Weiß hier jemand, wieviel da möglich ist?
    Geändert von test (02.12.2017 um 12:29 Uhr)
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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  4. #9
    Platin Mitglied
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    Das Thema kommt in der Tat immer wieder auf. Letztendlich muss es jeder für sich entscheiden, ob er das Risiko eingeht oder nicht. Als Arzt ist immer in der privilegierten Situation, über der Kammer bereits eine BU zu genießen, auch wenn eine 100% Berufsunfähigkeit vorliegen muss. Mir persönlich reicht das vollkommen aus. Bei einer lediglich 50% BU würde ich dann halt noch arbeiten, wäre finanziell dann ja wahrscheinlich immer noch lukrativer als die Raten aus meiner privaten BU.
    Die private BU war für mich, gerade wenn man sie erst im höheren Alter abschließt, viel zu teuer und zu unsicher. Man muss sämtliche Arztbesuche + Diagnosen der letzten 5 Jahre vorlegen und wehe man vergisst irgendeine, auch zu Unrecht übermittelte Diagnose (zum Beispiel Reizmagen, falls man einmal vom Hausarzt PPI verschrieben haben wollte), dann kann der komplette Versicherungsschutz nichtig gewesen sein.
    Aber wie gesagt, man sollte sich unabhängig darüber informieren und dann selbst eine Entscheidung, auch anhand seines eigenen persönlichen Risikos bzw. Wahrscheinlichkeit, dass eine BU eintreffen wird, treffen.

    Das einzige, was aus meiner Sicht unsinnig ist, sind pauschale Aussagen und Handlungsanweisungen wie, "Jeder vernünftige Mensch MUSS eine zusätzliche, private BU haben, alles andere wäre total dämlich" und ist eher dem Bereich Werbung zuzuordnen.



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  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    Bitte lies dich einfach in die Thematik ein, schau was genau du unterschrieben hast und versuche die Versicherungsbedingungen zu verstehen. Deine Fragen ergeben schlicht keinen Sinn und dein Vergleich der berufsständischen und der privaten BUV beschränkt sich auf den Vergleich der im Leistungsfall erwartbaren BU-Rente. Kein Mensch kann dir ohne Kenntnis deiner Versicherungsgesellschaft und der konkreten Ausgestaltung des Bedingungswerkes sagen, ab wann genau sich dein Versicherer zu leisten verpflichtet hat. Idealerweise klärt man sowas auch vor der Unterschrift.

    Dazu kommt, dass man sich mit umfangreicheren Antworten auf solcher Art Fragen offenbar unterstellen lassen muss, irgendwie korrumpiert zu sein. Dann halt nicht.
    Geändert von OhDaeSu (02.12.2017 um 13:10 Uhr)



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