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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    small but dangerous
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    Narkosefachzwerg
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    Auf einer Fortbildung wurde das vereinfacht so verglichen:
    Vorsorgevollmacht: Bevollmächtigter unterliegt keinerlei Kontrolle durch Gericht o.Ä. = Missbrauchsgefahr unter Umständen hoch.
    gesetzl. Betreuer: Betreuung ist zeitlich begrenzt und muss erneuert werden = Betreuer wird daher zumindest marginal "kontrolliert" (obwohl das meiner familiären Erfahrung nach auch sehr wenig Kontrolle ist).
    Der Jurist auf dieser Fortbildung empfahl im Vorfeld statt einer Vorsorgevollmacht eine sog. Betreuungsvollmacht zu erstellen, in der eine Person zum zukünftigen gesetzlichen Betreuer vorgeschlagen wird, der Weg über das Gericht aber trotzdem nötig ist.
    Im Berufsalltag stelle ich regelmäßig fest dass das Betreuungsgericht ziemlich genervt von unseren Eilanträgen ist...erste Frage immer: "Liegt vielleicht nicht doch eine Vorsorgevollmacht vor? Haben Sie auch ganz genau nachgefragt? Wirklich?"



  2. #7
    Premium Mitglied
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    PJ III/III
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    177
    wie ists denn allgemein mit den kosten? antrag auf eilbetreuung kostet ja (die angehörigen) was. bei der vorsorgevollmacht weiß ich es nicht.



  3. #8
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
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    4.543
    Die Vorsorgevollmacht hat nur Erstellungs und Lagerungskosten wenn man einen Anwalt oder Notar in Anspruch nimmt - bei Formelvorsorgevollmachten entstehen nur Papierkosten ...



  4. #9
    the day after
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    04.05.2003
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    Aufpassen, wenn irgendwie Immobilien im Spiel sind, müssen solche Sachen übern Notar laufen, sonst kann der Partner zB nicht so einfach das Haus verkaufen, falls nötig, um eure Pflege zu finanzieren, weil ihr Schwerpflegefall seid.



  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    368
    In den Fällen, dass gerichtlich ein Betreuer bestellt wird, kommen oftmals sog. Berufsbetreuer zum Einsatz.
    Diese sind z.B. frühere Sozialarbeiter, Rechtsanwälte ... und betreuen gleichzeitig 5 - 40 Schäfchen, äh Patienten.
    [Bei 20 - 40 Betreuten wird natürlich die Betreuung hauptberuflich ausgeübt.] Diese Betreuer können ca. 200 Euro/Betreutem pro Monat mit dem Gericht bzw. Justizkasse abrechnen. Das ist erst einmal nicht verwerflich.
    Probleme können aber dadurch auftreten, daß diese Berufsbetreuer
    a) oft wenig Initative zeigen (denn das Geld kommt ja für jeden Betreuten jeden Monat). Regelmäßig sind bei Anruf nur Anrufbeantworter geschaltet. Oder die Herrschaften erscheinen selten bis seltenst im Krankenhaus.
    b) in Einzelfällen Eigentum der Betreuten, z.B. Haus/ Immobilien, angeblich?! zu günstig z.B. zur Deckung der Pflegeheimkosten verkauft hätten (jedenfalls so Sichtweise von Angehörigen, die sich dann plötzlich doch auf den Plan gerufen fühlen).
    c) argumentativ stark und auch nach Eingaben bei Gericht o.ä. nur schwer aus ihrer Betreuerposition zu entfernen sind.



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