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  1. #1
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    Liebe Alle,

    ich bin leider völlig verwirrt wegen meiner Kündigungsfrist...habe bisher nur im Ausland gearbeitet und dort ist es nicht so bürokratisch und verschlüsselt gewesen wie hier..

    In meinem Vertrag steht drin: "Die Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist gemäß § 30 Abs. 3 TV-Ärzte ZfP zulässig"
    Habe da irgendwie widersprüchliche Angaben gefunden im Internet...

    Vielleicht kann mir jmd von Euch weiterhelfen?

    Danke schonmal!!



  2. #2
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Willst Du kündigen oder hat Dich jemand gekündigt? Die konkreten Fristen sind im jeweiligen Tarifvertrag exakt geregelt (in dem Fall TV-Ärzte ZfP), wenn das nicht passt, kann man immer noch um einen Aufhebungsvertrag nachsuchen.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Ich will kündigen...aber wo finde ich diesen speziellen Tarifvertrag?
    Sorry, ich steh da echt auf der Leitung gerade



  4. #4
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zum einen sollte in dem Arbeitsvertrag, den man Dir als Zweitschrift überlassen hat, die Kündigungsfrist drinstehen. Zum anderen sind die vom MB abgeschlossenen Tarifverträge üblicherweise auf dessen homepage verlinkt, da ich ZfP nur aus BaWü kenne, vielleicht auch nur auf der Seite des betreffenden Landesverbandes. Soweit ich weiß, orientiert sich der an dem TVL für die Unikliniken, so daß man sich vielleicht auch nicht die Mühe gemacht hat, einen komplett neuen Vertrag aufzusetzen. Ein Blick in Dein Exemplar des Vertrages und ggf. eine kurze mail an den MB sollten hier rechtssichere (!) Klarheit schaffen
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