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So wie ich den Tarifvertrag verstehe, musst du bei Bereitschaftsdienstentgelt (Paragraph 12) schauen. Da steht folgendes:
1Die Ärztin/Der Arzt erhält zusätzlich zu dem Entgelt nach den Absätzen 1 und 2 für jede nach Absatz 1 als Arbeitszeit gewertete Stunde, die an einem Feiertag geleistet worden ist, einen Zeitzuschlag in Höhe von 25 v.H. des Stundenentgelts nach Absatz 2 Satz 1. 2Weitergehende Ansprüche auf Zeitzuschläge bestehen nicht.
(5) 1Die Ärztin/Der Arzt erhält zusätzlich zu dem Stundenentgelt gemäß der Tabelle in § 12 Abs. 2 Satz 1 für die Zeit des Bereitschaftsdienstes in den Nachtstunden (§ 9 Abs. 3) je Stunde einen Zeitzuschlag in Höhe von 15 v.H. des Stundenentgelts gemäß der Tabelle in § 12 Abs. 2 Satz 1. 2Dieser Zeitzuschlag kann nicht in Freizeit abgegolten werden. 3Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend.
Von Sonntag finde ich da nix.