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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo, ich bin vertragsrechtlich leider nicht besonders versiert und bitte deswegen um eure Unterstützung.
    Habe eine neue Stelle angetreten, bei welcher mir seitens der OÄ bei der Bewerbung zugesichert wurde, dass bis zu meinem Dienstantritt keine 32 Stunden-Dienste mehr stattfinden und ich definitiv keine machen muss. Jetzt sieht die Realität anders aus.
    Meine Frage: Habe kein opt out unterschrieben, muss ich nun 32-Stunden-Dienste machen und wenn ich mich weigere, folgt dann wohl direkt die Kündigung (weil Probezeit). Bin für Hinweise sehr dankbar!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Wo genau in Deutschland macht man denn noch 32h-Dienste?



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Wasn das fürn Quatsch? Im Arbeitszeitgesetz steht, dass niemand länger als 24h arbeiten darf.
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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  4. #4
    Administrator Avatar von Brutus
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    Ohhhh, eine Kündigung kann aber auch ganz schnell für den AG nach hinten los gehen.
    Wenn man Dir wirklich die Kündigung ausspricht, weil Du keine illegalen 32h Dienste machen willst, dann muss sich der AG auch bewusst sein, dass eine Information an das Gewerbeaufsichtsamt ganz unangenehme Konsequenzen haben wird.
    Laut ArbZG darfst Du maximal 24h arbeiten, WENN das Ganze ein Bereitschaftsdienst ist. Regelarbeit darf höchstens 10 Stunden am Arbeitstag geleistet werden. Da ändert auch kein OPT-OUT was dran. Opt-Out sagt ja nur, dass Du einverstanden bist, mehr als die gesetzlich maximal zulässige Wochenarbeitszeit zu arbeiten. Das wären 48h/Woche. Da 48h/Woche und Bereitschaftsdienste nicht vereinbar sind, gibt es die Möglichkeit des Opt-Out. Übrigens: Regelarbeit, die an einen (Anwesenheits-) Bereitschaftsdienst anschließt, ist ebenfalls nicht statthaft.
    I'm a very stable genius!



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
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    Die einzigen, die offiziell davon ausgenommen sind, sind Notärzte in MekPomm. Das ist aber auch nicht mit der Arbeit im Krankenhaus vergleichbar.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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