Ich werde zum Wintersemester 20/21 bei 12 Wartesemestern sein. Heißt dies nun das ich, weil ich über den Angestrebten maximalen 8 Wartesemestern bin keinen Platz mehr bekommen kann? :-O Das wäre gar nicht gut.
Hallo Schlaeppy95
diese Frage kann momentan nicht abschließend geklärt werden. Die Wissenschaftsministerien bzw. die Kultusministerkonferenz entscheidet gerade über eine neue Gesetzgebung nach Vorgaben der Bundesverfassungsgerichts. Im Mai/Juni werden wohl die Eckpfeiler neuer Gesetzgebung veröffentlicht. Dann könnte auch geklärt sein, ob es für Altwarter wie dich und mich und viele Andere eine Übergangsregelung eingeführt wird.
Wenn die Wartezeit weiter besteht, bekommst du nach,sagen wir ab WS 22/23 einfach nur 8 WS angerechnet und die drüber sind dann belanglos.
So könnte das laufen.
Ich glaube, wie bereits früher mal geschrieben, nicht, dass es so laufen wird. Denn das würde dafür sorgen, dass letztlich alle, die in der Wartezeitequote einen Platz bekommen, auch eine gute DN bräuchten (da dann ja nur die mit WZ=8 miteinander konkurrieren würden). Ich halte es für viel wahrscheinlicher, dass WZ und DN über eine Formel miteinander verrechnet werden. Aber wissen tut das natürlich noch niemand - man kann nur abwarten, für welches System man sich entscheiden wird.