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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #36
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    Irgendwann heißt es garantiert „Ätsch“. Allerdings ist 2020 sicher nicht zufällig gewählt, weil zu diesem Termin ohnehin Änderungen zu schreiben sind und dann auch irgendwann der Masterplan hinzu kommt.

    Meine Vermutung:
    - Übergangsregelung, während der man Möglichkeit hat, seine WS zu sichern
    - ggf. Zusammenfall mit weiterer Übergangsregelung, während der diese gesicherten auch WS voll nach altem Schlüssel zählen
    - danach nur noch Bewerbungssemester kombiniert mit einem neuen, BVG-konformen Vergabeschlüssel

    Ätsch heisst es dann für Leute die zum letztgenannten Zeitpunkt nach altem Schlüssel ausreichend WS gehabt hätten, aber nun über den Maximalwert geraten und deren Kombi mit DN nicht ausreicht.



  2. #37
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Zitat Zitat von Belsoe Beitrag anzeigen
    Insofern als dass es nicht sehr logisch ist, das System das gerade einen Ausgleich schafft (durch AdH und WS) im Namen der Gerechtigkeit juristisch anzugreifen. Und dann noch nach dem gleichen System selber schnell seinen Platz abzugreifen. [...]
    Wie gesagt: "Gerechtigkeit" ist hier Abwägungssache. Nur auf die Abiturnote zu gucken ist anderweitig geeigneten Bewerbern möglicherweise und zum Beispiel den Hochschulen gegenüber ungerecht; schlecht geeignete Bewerber zuzulassen ist der Allgemeinheit, welche die Studienplätze finanziert, auf medizinische Versorgung angewiesen ist usw. gegenüber ungerecht.
    Zitat Zitat von Belsoe Beitrag anzeigen
    Eben nicht. Hab ich vorher schon gepostet, daß das intendierte Klageziel verfehlt wurde, während die monierte Methode dann doch zum Erfolg führte und gerne in Anspruch genommen wurde. Nur für die anderen ist sie halt jetzt kompromittiert.
    Das ist für die Verfassungsmäßigkeit mal völlig egal (läuft unter dem schönen Begriff des objektiven Klärungsinteresses).



  3. #38
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    erstmal muss sowieso eine neue Regierung gebildet werden, die das alles beschließen kann. Und das kann dauern



  4. #39
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Nö. Bildung ist Ländersache, inklusive der Unis und der Vergabeverfahren...



  5. #40
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    Anderer Blickwinkel: wenn man über Wartezeit bislang irgendwann einen Platz sicher hatte, war das dann nicht die eigentliche Garantie für die grundgesetzlich gewährte freie Berufswahl? Und würde selbige freie Berufswahl durch ein Obergrenzen-Verfahren, bei dem man irgendwann aus der Bewerbermasse rausfliegt, nicht im Grunde verletzt werden?

    Also kann man doch quasi gar nichts beschließen, das irgendjemanden nach X Bewerbungsrunden ausschließt?

    Dann bliebe nur noch, den Arztberuf mit strengen Eignungskriterien zu überziehen wie z.B. bei Polizisten, Luftfahrtberufen usw., wenn man den freien Zugang dazu verweigern will oder muß.



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