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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Bei uns im Bundesland ist das einfacher: Solange derjenige kein für die Beamten erkennbares offensichtliches Problem hat, wird kein Arzt hinzu gezogen. Blutentnahmen dann wenn erforderlich- da zapft der Arzt aber nur und füllt den Bogen aus, nimmt aber so weit ich weiss, keine Stellung zur Hafttauglichkeit.
    Benötigt derjenige für einen Laien erkennbar Hilfe, wird in der Regel der Rettungsdienst alarmiert und derjenige geht dann üblicherweise erstmal in´s Krankenhaus wie jeder normale Patient auch.
    Je nach dem geht´s zum Amtsarzt des Gesundheitsamtes.

    Der Polizeiarzt ist meist nicht für Betrunkene in Gewahrsamszellen zuständig. Dafür gibt es davon schlichtweg zu wenig und die Aufgaben sind komplett anders.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #12
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Finger weg!!!
    Neben der äußerst miesen Vergütung (deswegen sucht man ja auch immer "händeringend") ist das juristische Risiko vor allem für eine Haftfähigkeitsprüfung (um die wird es oft gehen) kaum überschaubar. Ein fähiger Anwalt wird z.B. auch einen an sich simplen Vorgang wie eine Blutentnahme und damit Dich als schwächstes Glied in der Kette jederzeit angreifen können (unsachgemäße Desinfizierung z.B.). In den mir bekannten Revieren erwartet man überdies die Nutzung des Privatwagens (selbstverständlich zu allen Witterungsbedingungen). Und Du hast im Gegensatz zu den beteiligten Polizisten keinen Rückhalt durch Chef oder Staatsapparat, und bist sowohl für einen gegnerischen Anwalt (oder schlimmstenfalls durch den Delinquenten selbst oder seine Brüda...) jederzeit persönlich greifbar. Sprich auch mal mit Deiner Haftpflicht, was die dazu sagt. Das bißchen "Notruf-Hafenkante-Feeling" wäre es mir jedenfalls nicht wert. Falls Dir Dein Gehalt als Nicht-FA nicht ausreicht und viel Freizeit vorhanden ist (von letzterem muß man auch nicht unbedingt ausgehen): es besteht oft die Möglichkeit, als Dozent an Pflegeschulen (natürlich nicht, wenn die hauseigenen WBA per Nebenabrede ohnehin dazu verpflichtet sind), Kosmetik- Osteopathie- oder Erste- Hilfe -Schulen zu arbeiten . Zwar nicht wirklich lukrativ, aber mit überschaubarem Risiko und Arbeitszeiten. Verlage (Thieme z.B.) oder Internetportale suchen auch ab und an nebenberufliche Autoren für Buchrezensionen oder allgemeine Berichte, z.B. Alltagsreportagen aus dem KH usw.
    Mit ein wenig mehr Erfahrung kann man sich z.B. einen Posten als Betreuungsarzt für Pharmaprobanden überlegen (solche Labore gibt es in den meisten Großstädten).
    Einen Posten als "Ringarzt" im Boxsport würde ich übrigens aus den gleichen Gründen im wahrsten Sinne des Wortes ausschlagen- ohne CT an der Hand hast Du sowohl bei Boxfähigkeit als auch bei der Haftfähigkeit null Chance, das SDH zu erkennen, und beim Koma oder gar Exitus hinterher eine Riesenklage am Hals.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #13
    Diamanten Mitglied
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    Weiß jemand, welche Ziffern ich für die blutentnahmen und die hafttauglichkeitsuntersuchung abrechnen kann? Und mit welchem Faktor - vor allem nachts?



  4. #14
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Covfefe
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    schau mal z.B. hier (Beispiel Bayern):
    https://www.blaek.de/pdf_rechtliches...tentnahmen.pdf

    Für Haftfähigkeitsuntersuchungen käme u.U. das JVEG zum Tragen, bin da aber kein Experte. Habe aber auch schon von Pauschalentlohnungen gehört. Was bietet man Dir konkret an?
    CAVE: ein nicht ganz unwahrscheinlicher, reklamierter Schaden im Rahmen einer Haftfähigkeitsprüfung (hast Du z.B. ein CT zur Verfügung?) kann Dir die Haftpflichtprämie für den Rest des Berufslebens "versauen", ich würde mir das gut überlegen.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  5. #15
    Diamanten Mitglied
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    Ich darf nach GOÄ abrechnen. Falls dein Link das wiedergibt, ist es echt wenig.

    Ich habe keine Angst vor irgendwelchen haftungsrechtlichen Konsequenzen. Um die haftfähigkeit zu bescheinigen reicht die klinische Untersuchung.



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