Selbst wenn nichts schief geht, hat der Anwalt des Delinquenten einen guten Hebel, Deine Kompetenz infrage zu stellen und Du kannst ein, zwei Tage Verdienstausfall wg. Gerichtstermin gleich von der "lukrativen" GOÄ- Vergütung abziehen. Wenn es dumm läuft, kommen noch Anwaltskosten für Dich dazu. Und wenn es ganz dumm läuft, dann liegt der Patient am nächsten Tag tot da, weil Dir nämlich bei der klinischen Untersuchung die SAB entgangen ist. Es liegt in der Natur der Sache, daß bei Haftfähigkeit oft Alkohol und andere Drogen im Spiel sind, dazu eben neurologische Auffälligkeiten, damit zusammen die Sturz- und Prügelmöglichkeit in der Anamnese. Wie gesagt, viel Spaß....oder mal andersrum gefragt, was glaubst Du, warum diese Ärzte oft entweder Rentner sind oder KH-Ärzte, die das als Dienstaufgabe mit übertragen bekommen haben, dann aber auch übers KH versichert sind und ggf. Zugriff auf Bildgebung haben. Als Polizist wäre ich auf jeden Fall sehr froh, die Verantwortung für ein paar Euros aus der Staatskasse an den Arzt weiterzudelegieren...