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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Jetzt kommst Du wieder mit Deiner ominösen Rückforderung. Warum sollte hier denn was zurückgefordert werden? Mindestweiterbildungszeit ist erreicht, FA für AM weiterhin angepeilt...



  2. #12
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Es gibt ja solche Konstrukte, wo dem Krankenhaus die WB von der KV gefördert wird und dann natürlich Gehaltsrückzahlungen gefordert werden *könnten*, sei es von der KV an KH oder KH an den AN, je nachdem, was im "Kleingedruckten" so festgelegt ist. Es könnte also der eine oder andere "Hammer" noch folgen...
    Ähhhm ja. Auf den Prozess würde ich es ankommen lassen. Ich denke, dass das Krankenhaus gut beraten wäre, in dieser Angelegenheit nichts zu fordern, will man sich nicht selbst bzgl. Schmerzensgeld, Geldstrafen, etc. in die Nesseln setzen...
    I'm a very stable genius!



  3. #13
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Wieso interpretiert ihr hier soviel in meinen Beitrag rein? Es wäre trotzdem hilfreich, wenn der TE hier kurz schreiben würde, ob er (oder die Frau!!!) einen "normalen" MB- Vertrag hat oder darüber hinausgehende Verpflichtungen eingegangen ist und sei es nur die Verweilzeit irgendwo in einer Region. Nachdem ich ein paar Jahre an Häusern mit solchen "Allgemeinmedizin - Förderungen" gearbeitet habe, denke ich mal, daß ich schon ein wenig Einblick in diese Verträge habe (die im übrigen ein wenig differieren können). Zweitens weiß ich auch, was KVen so alles rückfordern können, auch nach Jahren noch. In dem Fall könnte es nämlich das Haus treffen, was die verhärteten Fronten zwar nicht rechtfertigt, aber vielleicht erklärt... Ändert natürlich nichts an der desolaten Ausgangslage.
    Ich bin nur ein wenig verwundert, weil man hier im Forum bisweilen leichtherzig dazu rät, sich auch über die übliche Kündigungsfrist hinaus an ein bestimmtes Haus zu binden und in einem anderen Thread dann auch eine Rechtsschutzversicherung für überflüssig erachtet wird. Der MB läßt einem Beratung zukommen und schaltet sich vielleicht auch schriftlich ein, finanziert aber im Regelfall keinen Anwalt, wenn es hart auf hart kommt. Aber ich glaube, wir kommen vom Thema ab...
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  4. #14
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Wo im Beitrag des TE liest du denn was von einer Allgemeinmedizin-Förderung?
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  5. #15
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Nachdem ich ein paar Jahre an Häusern mit solchen "Allgemeinmedizin - Förderungen" gearbeitet habe, denke ich mal, daß ich schon ein wenig Einblick in diese Verträge habe (die im übrigen ein wenig differieren können). Zweitens weiß ich auch, was KVen so alles rückfordern können, auch nach Jahren noch.
    Könntest Du das dann auch mal bitte belegen? Die Gefahr der Rückforderung geistert durch alle möglichen Medien, mir ist aber kein einziger Fall bekannt. Und ich wüsste auch bei mir selber von keiner Form der Überprüfung oder Nachfrage, obwohl ich die Weiterbildungszeit deutlich überschritten habe.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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