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Ich will mal einen Beispiel mit euch teilen, was man in der Betriebsmedizin zaubern kann, wenn alle an einem Strang ziehen.
Junger Schlosser mit bekanntem Krampfleiden, 2 Jahre nach dem letzten Grand mal und Medikamentenumstellung keine weiteren Zwischenfälle. Hat etwas mit der Medikamenteneinnahme geschlurt und promt wieder einen Grand mal gehabt. Keine Fahreignung für ein Jahr und jetzt die spannende Frage: Was dar er auf der Arbeit machen?
Er arbeitet mit diversen gefährlichen Maschinen (Standbohrer, Schweissgerät, Drehmaschinen, soll eigentlich diverse Fahrzeuge z.B. in die Werkhalle fahren können).
Chef will den Mitarbeiter unbedingt behalten und er ist sonst als sehr zuverlässig bekannt.
Also das Hauptproblem ist, das der Gesetzgeber ja eine erhöhte Gefahr neuer Krampfanfälle sieht, deswegen das Fahrverbot.
Wir haben mit Chef und Sicherheitsfachkraft in einer Arbeitsschutzsitzung überlegt, dass ich als Betriebsarzt keine echte Aussage dazu treffen kann, ob er Maschinen bedienen darf oder nicht- ich kann mich nur dazu äußern dass eine geringe Gefahr eines neuen Anfalls da ist. Der AG hat das Problem, dass er seinen Mitarbeiter nur für Tätigkeiten eingesetzt werden kann, für die er geeignet ist.
Also Begehungstermin vereinbart in dem jede einzelne Maschine auf ihre Gefährlichkeit im Falle eines Krampfanfalls beurteilt wird und zwar jeweils im Verhältnis zu einem normalen PKW.
Und jetzt kam raus- ein paar kleinere Maschinen werden ersetzt- so dass sie z.B. nur laufen, wenn ein Taster gedrückt wird. Ein paar darf er bedienen wenn ein Kollege dabei ist. Fahrzeuge: kein Fahren auf de Betriebsgelände. Was geht ist, Fahrzeuge in die Halle zu fahren- und zwar die, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf ca. 10km/h haben oder bei denen diese Begrenzung eingestellt werden kann, nur angeschnallt. Im Zweifel fährt er mit 10km/h angeschnallt gegen eine Wand vor der nichts gefährliches steht- vertretbares Risiko.
Ein paar Gefahrstoffe werden noch auf ihre Wirkung auf die Krampfschwelle evaluiert.
Aus medizinischer Sicht gab es noch ein paar warme Worte. Z.B. zu Medikamenteneinnahme, kein Alkohol, lieber krankschreibenlassen bei "komisch fühlen". Er hat selber schon Schutzmechanismen gegen das Vergessen von Medikamenteneinnahmen implementiert.
Sobald das Fahrverbot abgelaufen ist, keine Einschränkungen mehr unter regelmäßiger fachärztlicher Betreuung.
Der Patient behält seinen Arbeitsplatz, der Chef ist froh, dass er einen guten Mitarbeiter behält. Und die sicherheitsfachkraft und ich hatten mal was außerhalb der normalen Routine.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3