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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #46
    Diamanten Mitglied
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    Hallo zusammen!
    Ich würde gerne die Arztarbeitsplätze verbessern und ggf. auch die betriebsmedizinische Vorsorge.
    Ab wann spricht man von einem nicht unwesentlich Teil der normalen Arbeit im Sinne der Bildschirmarbeitsverordnung?
    Außerdem habe ich in einer Broschüre der DGUV gelesen, dass der Arbeitsplatz unabhängig von der Dauer der Bildschirmarbeit entsprechend der Verordnung ausgestattet sein muss. s.u.

    Beschäftigte im Sinne dieser Verordnung sind Beschäftigte, die gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer
    normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzen.

    Jeder Bildschirmarbeitsplatz muss – unabhängig von der Dauer
    und Intensität der Nutzung – die sicherheitstechnischen und
    ergonomischen Anforderungen des Anhangs der Bildschirm-
    arbeitsverordnung erfüllen. Diese Anforderungen treffen sinn -
    gemäß auch für Büroarbeitsplätze zu.



  2. #47
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Die ArbMedVV gibt keine Zeitbegrenzung vor. Die Arbeitsstättenverordnung auch nicht. Letztendlich ist der Arbeitgeber für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.
    Da Ärzte regelmäßig Briefe schreiben und andere Dinge am Bildschirmarbeitsplatz tun (e-Mails, Dienstplangestaltung, Onlinefortbildung...) würde ich bei Ärzten generell von einer Gefährdung ausgehen. Die Arbeitsplätze müssen unabhängig von der Dauer der Nutzung passend eingerichtet sein.

    Hast du mal die zuständige SIFA gefragt?

    Wenn du richtig Spass haben willst- versuch mal das Thema "psychische Belastungen" im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung anzugehen.

    Edit: Hab einen Kommentar zur alten Bildschirmarbeitsverordnung gefunden:
    http://www.ergo-online.de/site.aspx?...ngsbereich.htm
    Geändert von WackenDoc (07.01.2019 um 20:56 Uhr)
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #48
    Diamanten Mitglied
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    Ich hatte unseren Betriebsarzt mal auf die arbeitsmedizinische Untersuchung bzgl. Bildschirmarbeit angesprochen. Er meinte, dafür müsse man mehr als 50% der Arbeitszeit am Bildschirm verbringen. Auf ergo-online würde weniger genügen. SIFA, wenn ich wüsste, wer da der Ansprechpartner ist. Ich werde es rausfinden und ggf. berichten.
    Wo kann ich eigentlich die Gefährdungsbeurteilungen des AG einsehen? Kann man das?
    Danke.



  4. #49
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Euer Betriebsarzt soll mal eine Quelle für seine Behauptung liefern. Ergo-online ist zwar tatsächlich keine gesetzliche Quelle ABER da ist ja die aktuelle Rechtsprechung verlinkt.
    Außerdem entscheidet das nicht euer Betriebsarzt, sondern euer AG.
    §8 Arbeitsschutzgesetz- der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer über die gesundheitlichen Gefährdungen zu unterrichten.
    Der Krankenhausingenieur ist oft die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sonst mal den Betriebs-/Personalrat fragen.

    1. hast du ja schon richtig erkannt, dass ein Bildschirmarbeitsplatz nach bestimmten Gesichtspunkten eingerichtet zu sein hat, unabhängig von der Nutzungsdauer. Daran hängt es an vielen Arbeitsplätzen für Ärzten schon.

    2. Laut ArbMedVV (DIE Bibel der arbeitsmedizinischen Vorsorgen) unterscheidet man zwischen Pflichtuntersuchungen und Angebotsvorsorgen. Als Arzt hast du eh schon die ein oder andere Pflichtvorsorge (alleine schon einen ordentlichen Teil für die biologischen Arbeitsstoffen). Feuchtarbeit und Lärm je nach genauer Tätigkeit. Strahlenschutz wird auch für einige Ärzte fällig sein (das ist aber noch einmal eine gesonderte.

    Dann gibt es ein paar Angebotsvorsorgen- wie eben Bildschirmarbeit.

    Das ist auch nicht so, dass der Arbeitgeber einfach sagen kann "na geht halt wenn ihr Lust habt", sondern er muss über die Gefährdung, die Untersuchung, dass sie kostenlos ist und während der Arbeitszeit stattfindet aufklären (gibt da eine AMR zu, wie das Formular auszusehen hat).

    Dann gibt es noch Wunschvorsorgen, für alle Gefährdungen, die nicht in der Liste aufgeführt sind. Der AG müsste dann darlegen, warum keine Gefährdung vorliegt- sinnigerweise anhand der Gefährdungsbeurteilung.

    Gute Ansprechpartner sind auch die Aufsichtspersonen des Unfallversicherungsträgers. Wenn du bei der BGW versichert bist, gehst einfach auf die Homepage und da gibt es eine Suchfunktion. Ich kann morgen aber mal meinen Chef fragen, ob er es zufällig weiss (ist bei uns völlig irrelevant- jede Schreibkraft, die will und jeder Bauleiter der will und jeder der irgendwie im Büro arbeitet und will bekommt eine G37-ist ja überwiegend Sehtest, anamnese und Untersuchung des Bewegungsapparates mit Schwerpunkt Rücken, Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung und Gymnastikübungen).

    Und du kannst einfach zu deiner Personalabteilung gehen und sagen "ich hab Bildschirmarbeit, ich will zur arbeitsmedizinsichen Vorsorge". Meist gibt es einen Koordinator für sowas. Der beauftragt dann den Betriebsarzt mit der Untersuchung.

    https://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/887F8901F4097EDCC1257141002CB67C/$file/4Ca1034b-99%20_20-01-2000_Neum%C3%BCnster.pdf

    Guggsu hier- ist etwas älter, ein Urteil des Arbeitsgerichtes Neumünster aus dem Jahr 2000.
    Geändert von WackenDoc (08.01.2019 um 20:12 Uhr)
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #50
    Diamanten Mitglied
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    Du bist echt immer schnell und sehr ausführlich mit Deinen Antworten. Vielen Dank.
    Mir geht es bei meinem Arbeitszimmer u.a. um die Beleuchtung. Ehemaliges Patientenzimmer ohne normale Deckenbleuchtung, sondern nur die Lampe, die über dem Bett hängenwürde und getrennt zu schalten ist mit direkter Beleuchtung nach unten und indirekter Beleuchtung nach oben. Mein Schreibtisch steht genau darunter. Die direkte Beleuchtung blendet, die andere ist nicht wirklich hell (das merkt man erst in der dunklen Jahreszeit) und eine Schreibtischlampe habe ich nicht.



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