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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #51
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    https://www.bgbau-medien.de/html/pdf/bau769.pdf
    Ach guggemal (ich bin mir aber nicht sicher, ob das die aktuelle Version ist.)

    Achso- dein Problem liegt nicht nur in der Bildschirmarbeit, sondern an allgemein ungeeignete Beleuchtung. Da wirst du dich etas tiefer in die Arbeitsstättenverordnung einfuchsen müssen. Euer Betriebsarzt hat offenbar keine Lust. Versuch echt mal rauszufinden, wer eure SIFA ist. Die kennen sich mit technischen Fragen besser aus. Und guggsu Arbeitsschutzgesetz- da gibt es einiges zu Rechten und pflichten der Beschäftigten im Bezug auf den Arbeitsschutz.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #52
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    Humoriges Urteil:
    Sie vergleicht Äpfel mit Birnen. Unstreitig handelt es sich bei dem
    Angebot der Firma Fielmann lediglich um den Preis für eine ausschließliche
    Nahsichtbrille, ohne Bifokalgläser. Das ist die Birne. Für den Kläger wurde
    jedoch eine Brille mit Bifokalgläsern für erforderlich gehalten. Das ist der Apfel.
    Die Kosten eines Apfels können nicht mit den Kosten einer Birne verglichen
    werden.



  3. #53
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ein gut eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz bringt
    sowohl dem Unternehmen als auch den Beschäftigten
    Vorteile durch:

    Gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

    Verringerung der Ausfallzeiten

    Verbesserung der Motivation und der Effektivität

    Ich mag den Ansatz meines Arbeitgebers

    https://www.bgbau.de/fileadmin/Medie...10/215_410.pdf
    Ist allerdings UNSERE DGUV

    Etwas allgemeiner:
    https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen...tung/index.jsp
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
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    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #54
    Registrierter Benutzer
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    Hi,
    ich habe mit großem Interesse diesen Thread verfolgt und habe jetzt selbst ein paar Fragen und wäre über Antworten und Anregungen dankbar
    Ich bin zurzeit in meinem ersten PJ-Tertial und bin schon etwas am überlegen, ob ich nicht später Arbeitsmedizin machen möchte. Ziel wäre auf lange Sicht in einem großen Betrieb unterzukommen. Hier habe ich im Internet und auch hier im Forum schon etwas gestöbert und herausgefunden, dass die Zusatzbezeichnung Notfallmediziner da gerne gefordert wird.
    1.) Mit welchem Facharzt hat man denn später bessere Chancen in großen Unternehmen: Facharzt Arbeitsmedizin oder Facharzt Allgemeinmedizin/Innere mit Zusatzbezeichnung Arbeitsmedizin? Oder kann man das so garnicht sagen?
    2.) Danke erstmal an WackenDoc für die Übersicht im Post #35. Kann ich denn diese geforderten Monate, z.b. 24 Monate Innere in jeder Klinik ableisten, die ich möchte, oder muss diese eine spezielle Ausbildungsbefugnis haben? Und muss ich der Klinik oder der LÄK vor Antritt dieser Monate mitteilen, dass diese Zeit für den FA Arbeitsmedizin angerechnet haben möchte? Oder erfolgt das "automatisch" im Nachhinein und ich könnte diese Monate auch für einen anderen FA nutzen, falls ich mich doch noch umentscheide? Tut mir leid wenn diese Frage etwas dumm erscheint, aber ich habe damit leider noch gar keine Erfahrungen

    LG schenkelblock



  5. #55
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Es gibt keine zusatzbezeichnung Arbeitsmedizin, sondern einen Facharzt für Arbeitsmedizin und in den meisten Bundesländern noch eine Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.

    Die besten Chancen hat man mit breiter Berufserfahrung und dem Facharzt für Arbeitsmedizin. Die großen Firmen stellen meist keine Betriebsärzte mehr ein. Problem dabei ist nämlich dass die Betriebsärzte keine Weiterbildungsermächtigung bekommen.
    Der Doppelfacharzt ist auch nicht ungewöhnlich.

    Die 24 Monate müssen bei einem Weiterbildungsermächtigten sein (wie bei jeder Facharztausbildung auch). Es ist egal, für was die Zeiten am Ende angerechnet werden. Da musst du auch nichts genehmigen lassen. Es macht aber Sinn, die Zahlen für den "Zielfacharzt" im Auge zu behahlten und auf die hinzuarbeiten. Obacht- Weiterbildungszeiten können nicht uneingeschränkt für zwei verschiedene Fachärzte eingesetzt werden.

    Die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten eines Arbeitsmediziners haben unterschiedliche Vor- und Nachteile. Es schadet auch nicht, mal in verschiedene Bereiche reinzuschnuppern.
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