teaser bild
Seite 12 von 40 ErsteErste ... 2891011121314151622 ... LetzteLetzte
Ergebnis 56 bis 60 von 197
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #56
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    04.09.2017
    Beiträge
    35

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hey WackenDoc, danke für deine Antworten, meine Fragen/Kommentare in blau im Zitat

    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Es gibt keine zusatzbezeichnung Arbeitsmedizin, sondern einen Facharzt für Arbeitsmedizin und in den meisten Bundesländern noch eine Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.
    Danke für die Klarstellung, hatte es etwas durcheinander geworfen

    Die besten Chancen hat man mit breiter Berufserfahrung und dem Facharzt für Arbeitsmedizin. Die großen Firmen stellen meist keine Betriebsärzte mehr ein. Problem dabei ist nämlich dass die Betriebsärzte keine Weiterbildungsermächtigung bekommen.
    Der Doppelfacharzt ist auch nicht ungewöhnlich.
    Die 24 Monate müssen bei einem Weiterbildungsermächtigten sein (wie bei jeder Facharztausbildung auch). Es ist egal, für was die Zeiten am Ende angerechnet werden. Da musst du auch nichts genehmigen lassen. Es macht aber Sinn, die Zahlen für den "Zielfacharzt" im Auge zu behahlten und auf die hinzuarbeiten. Obacht- Weiterbildungszeiten können nicht uneingeschränkt für zwei verschiedene Fachärzte eingesetzt werden.
    Also wäre der effizienteste Weg den FA Arbeitsmedizin anzustreben und nebenbei den Notarzt zu machen? Dann würde es wahrscheinlich auch Sinn machen die 24 geforderten Monate Innere/Allgemeinmedizin gleich am Anfang der Ausbildungszeit zu machen, oder?

    Die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten eines Arbeitsmediziners haben unterschiedliche Vor- und Nachteile. Es schadet auch nicht, mal in verschiedene Bereiche reinzuschnuppern.
    Ich hätte als nächste Schritt überlegt demnächst mal eine Hospitation sowohl bei einem überbetrieblichen Dienst, wie BAD oder Tüv, und bei einem Arbeitsmediziner in einem großen Betrieb zu machen. Welche Einsatzbereiche gibt es denn noch, die man sich angucken könnte?



  2. #57
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Ja, sinnvoll ist es die 2 Jahre Innere/Allgemeinmedizin am Anfang zu machen. 2 Jahre Innere in der Klinik hat durchaus Vorteile- und entweder in der Zeit 6 Monate Intensiv oder noch 6 Monate Anästhesie hintendran packen. Das brauchst nämlich für den Notarztschein. Den Kurs und die Einsätze kann man ja zwishcendurch machen. Obacht- je nach Ärztekammer muss man dabei Reihenfolgen einhaten.

    Ja, Hospitation macht durchaus Sinn. TÜV und BAD haben keinen besonders guten Ruf, bieten aber reichlich Weiterbildungsstellen. Städtische Verwaltungen gibt es noch mit eigenem arbeitsmedizinischem Dienst. Und die Bau BG nicht vergessen- die einzige BG mit eigenem arbeitsmedizinischem Dienst. Ab 1.2. allerdings als Tochtergesellschaft.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #58
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    04.09.2017
    Beiträge
    35
    @WackenDoc: Vielen Dank für deine ausführlichen Antworten und deine anderen Beiträge in diesem Thread, du hast mir schonmal sehr weitergeholfen



  4. #59
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    17.05.2010
    Beiträge
    25
    Hallo,

    befinde mich in meiner allgemeinmedizinischen Weiterbildung (6 Monate Anästhesie, 12 Monate Chirurgie, 6 Monate Urologie in Bayern) und mein Ziel ist es auch die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin in Bayern zu erwerben.
    Auf der Seite der Landesärztekammer steht, dass diesbezüglich nur 2 Jahre klinische Tätigkeit erforderlich sind (anders als in anderen Bundesländern in denen Innere Medizin vorgeschrieben wird).
    Ich würde es bevorzugen bereits im Frühjahr mit der Betriebsmedizin zu beginnen und dann erst im Anschluss Innere zu machen.

    So wie ich das auf der Homepage interpretiere könnte ich nach den 9 Monaten Weiterbildung in der Betriebsmedizin sowie der 360 Stunden Kurs-Weiterbildung bereits die Zusatzbezeichnung beantragen, auch wenn ich noch kein FA für Allgemeinmedizin bin (so wie das auch mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ist)

    Gings jemandem ähnlich der sich dazu äußern könnte? Der nächste Schritt wäre sonst sich direkt an die BLÄK zu wenden.



  5. #60
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Nein, das ist nicht möglich. Die Zusatzbezeichnung gibt es nur mit anderem Facharzt. Und Obacht 9 Monate plus Kurs ist der Vorschlag nach der neuen Weiterbildungsordnung.

    Edit: Ich muss mich korrigieren. Die BLÄK hat anscheinend die Musterweiterbildungsordnung direkt umgesetzt und so wie ich das lese wird kein Facharzt als Voraussetzung gefordert.

    Auch das mit den 9 Monaten plus Kurs ist neu (bisher war es ja so, dass man innerhalb des einen Jahres Weiterbildung den Kurs gemacht hat, aber viele ÄK den Zeitpunkt des Kurses nicht genauer festgelegt haben. Es gibt Kollegen, die zumindest Teile des Kurses außerhalb einer Weiterbildung machen.
    Geändert von WackenDoc (03.02.2019 um 12:16 Uhr)
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



MEDI-LEARN bei Facebook