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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #116
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das stand bei mir auch nirgendwo in den klinischen Zeugnissen so weit ich weiss. Lass dir das einfach von deinem arbeitsmedizinischen Weiterbilder bescheinigen. Da fragt eh keiner mehr nach.
    Und du wirst tatsächlich immer mal wieder entsprechende Krankheitsbilder sehen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
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  2. #117
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    1.)
    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Lass dir das einfach von deinem arbeitsmedizinischen Weiterbilder bescheinigen. Da fragt eh keiner
    Ich hoffe, dass das anstandslos so bescheinigt wird. In der Klinik hatte ich durchaus mehr Bezug zu diesem Punkt und daher dachte ich, dass es mir später vielleicht auf die Füße fällt.

    2.)
    @WackenDoc
    Glückwunsch!
    Möchtest du vielleicht deine Prüfungsthemen mal kurz umreißen?

    3.)
    Wie schätzt ihr die Möglichkeit ein ggf. dauerhaft einen Tag pro Woche im Homeoffice arbeitsmedizinisch zu arbeiten?
    Bescheinigungen, Stellungnahmen, etc... Das funktioniert sicher nur mit E-Akte, die bei uns noch nicht etabliert ist.
    Arbeitet hier evtl. schon jemand mit diesem Modell? Würde mich über Erfahrungsberichte freuen.



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  3. #118
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Es muss halt irgendwie bescheinigt werden. Mit der internistischen Weiterbildung wird die Prüfungskommission einem aber schon glauben, dass man mal was davon gehört hat. Man soll ja auch nicht DER Experte in dem Gebiet sein.

    Und die Krankheitsbilder sind tatsächlich häufiger als man denkt, vor allem wenn man mal ein bischen genauer in der Anamnese nachfragt. Faktor-V-Leiden-Mutation, hereditäre Fettstoffwechselstörungen, Thalassämie. Und dann finden sich immer wieder exotische Sachen: Ulnaagenesie, einseitige Schwerhörigkeit, Thromophilie die keiner bekannten Mutation zuzuordnen war.

    Zu den Prüfungsthemen schreibe ich noch in Ruhe was.

    Und ja, Arbeitsmedizin ist grundsätzlich mit einem gewissen Homeofficeanteil vereinbar. Hängt aber sehr von Organisation der Sprechstunde und der Firmenbetreuung ab.
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  4. #119
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Und ja, Arbeitsmedizin ist grundsätzlich mit einem gewissen Homeofficeanteil vereinbar. Hängt aber sehr von Organisation der Sprechstunde und der Firmenbetreuung ab.
    Habt ihr das bei euch schon umgesetzt? Falls ja, wie ist euer Konzept bzw. wie sieht deine Woche aus?



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  5. #120
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Wie versprochen die Prüfungsthemen:
    - Wie werden die Betreuungszeiten berechnet, was gehört zur betriebsspezifischen Betreuung. Was gibt es für wichtige Grundlagen/Geetze und was steht da drin- Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, DGUV-V1 und 2. Die Sicherheitsbeauftragten findet man übrigens im SGB VII.

    - Vorlage einer Lufu mit offensichtlicher Restriktion bei einem 55-jähirgen Abbrucharbeiter. Was tun, was kann es sein. Wollte dann was zur Asbestose und Silikose wissen. Unterschiede im Rönten. Hat dann ein Röntgenbild einer Asbestose mit dicker Fibrose vorgelegt. Was ist in der GB zu beachten bei solchen Arbeiten- wollte dann aber nicht Akzeptanz- und Toleranzkonzentration hören, sondern die 1 mio F/m³ für die Faserjahre.

    - Vibrationsbedingte Erkrankungen durch Schlaghämmer- erst um die BKs durch grobschlägige Einwirkung- das sind die Pseudoarthrosen des Handgelenks- eine ähnliche Frage hat der gleiche Prüfer bei der ZB letztes Jahr gefragt, irgendwie wollte er noch Ellenbogengelenksarthrose hören- hab ich in 2 1/2 Jahren kein einziges Mal gesehen.
    - Dann noch die Erkrankungen durch feinschlägige, hochfrequente Vibrationen- raynaudartige Symtome.
    - Hypothenar-Hammer-Syndrom.

    -Gefahren durch Schweissen- ätzendes Thema, recht unübersichtlich. Mit Grenzwerten der Schweissrauche, wo man die nachlesen kann, welche Art der Vorsorge, Impfung- und da auch ganz genau welcher Impfstoff.

    - Hitzearbeit, was ist das, Unterschied zu Straßenbauarbeiten im Sommer- Augenschäden durch heissglühende Werkstücke in Glasbläserein und Stahlwerken etc.
    Wie stellt man die Eignung für Hitzarbeit fest (ist laut ArbMedVV keine Eignung ,sondern Vorsorge, aber egal- gibt ja durchaus mal Fragestellungen ob eine Eignung besteht)- Ergometrie, bis wo belastet man den Probanden, wie schätze ich die Belastbarkeit ab, PWC 170 und 150, wann nimmt man welche. Was macht man wenn der Proband nicht einmal einen Puls von 150 erreicht, weil es muskulär nicht geht.

    - Lärmbereiche mit allen 4 Grenzwerten. Was passiert, wenn der MA im Lärmbereich keinen Gehörschutz trägt. Ob die BK auch anerkannt wird, wenn der MA keinen Gehörschutz getragen hat.

    - Masernschutzgesetz. Gibt es da eine Impfpflicht. Wer soll geschützt werden. Betrifft die auch Betriebsärzte.

    Mein Tipp- zieht euch mal am Anfang der Weiterbildung die DGUV-Informationen rein (natürlich nicht jede einzelne, gut 50% sind für uns nicht entscheidend), gesetzliche Grundlagen im Original durchlesen: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, DGUV V1 und V2, ArbMedVV, Mutterschutzgesetz. Lest die Infos eurer Gewerbeaufsicht zum Mutterschutzgesetz durch (wenn eure nichts Gescheites haben, schaut bei den Niedersachsen), dieses mal nicht geprüft, aber wohl beliebtes Thema die Coronaarbeitsschutzstandards. Und die BKs (außer historische) solltet ihr im Schlaf runterbeten können. Lest die Merkblätter dazu durch.
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