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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Bin noch nicht so weit.
    Hast du die A-Kurse schon absolviert?
    Zahlt sicherlich der AG, oder?!



  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Die Kurse kann man in beliebiger Reihenfolge machen. Man soll aber nach Möglichkeit die jeweils beiden zusammengehörenden beim gleichen Anbieter machen.

    Ich hab schon die beiden C-Kurse hinter mir. Und ja, mein Arbeitgeber zahlt die. Obacht: Wenn man seine Weiterbildung über eine Praxis macht, kann es sein, dass die die Kurse nicht zahlt. Die Praxen können sich das oft nicht leisten.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #13
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    Hallo, ich möchte später auch die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin machen. FA soll der Allgemeinmediziner werden.
    Bundesland ist Niedersachsen. Die Weiterbildungszeit umfasst:
    - 24 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten gem. § 6 Abs. 1 S. 2, davon
    - 12 Monate im Gebiet Innere Medizin oder in Allgemeinmedizin
    - 12 Monate Betriebsmedizin oder Arbeitsmedizin
    - 360 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 5 Abs. 9, die während der 12 Monate in betriebs-
    medizinischer oder arbeitsmedizinischer Weiterbildung erfolgen sollen

    Ich hab zwei Verständnisfragen zum Ausbildungsgang:
    1. Darf ich die Kurse A-C erst NACH dem Facharzt beginnen, also quasi während meiner 12 Monate beim Arbeitsmediziner? Oder darf man solche Kurse auch schon vor dem Facharzt machen? Bin zurzeit erst Anfang des 3. Weiterbildungsjahres (Innere) und möchte das so langsam planen.
    2. Also grundsätzlich müssen die 12 Monate Arbeitsmedizin auch NACH dem Facharzt gemacht werden, richtig? Kann man nicht quasi gleichzeitig als ambulantes Jahr für den Allgemeinmediziner anrechen lassen, richtig?

    Hieße das in letzter Konsequenz, die Zusatzbezeichnung darf ich erst tragen, wenn ich: 1. die 12 Monate beim Arbeitsmediziner gemacht habe, die Kurse habe, UND DANN noch ein Jahr als Allgemeinmediziner gearbeitet habe? (Also 2 jahre nach dem Facharzt?)

    Vielen Dank für eure Antworten!!!



  4. #14
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Du kannst die Kurse auf jeden Fall schon vor Beginn der betriebsmedizinischen Weiterbildung machen- die Kurse sollen während der Weiterbildung absolviert werden, sieht aber die LÄK NDS nicht so eng.
    Die meisten machen den Facharzt und DANN die Weiterbildung. Ich finde das macht auch lerntechnisch Sinn. Sonst mal beim Zuständigen für die Weiterbildung in der ÄK nachfragen.
    Rechnet die Arbeitsmedizin überhaupt für die Allgemeinmedizin an? Richtig Sinn macht das auch nicht wirklich. Für die Facharztprüfung Allgemeinmedizin bringt es an sich nichts.

    Du kannst die Weiterbildung erst mit einer Facharztanerkennung abschließen (ist ziemlich genau so der Wortlaut der WBO). Das ist anders als z.B. beim Notarzt. Du wirst vorher nicht zur Prüfung zugelassen.

    Du kannst die Zusatzbezeichnung EIN JAHR nach dem Facharzt bekommen. Innere/Allgemeinmedizin rechnet aus dem Facharzt an (wenn du den passenden Facharzt gemacht hast.)

    Warum machst du nicht gleich den Facharzt für Arbeitsmedizin?
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  5. #15
    Registrierter Benutzer
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    Hi, danke fürs antworten.
    Ne ich will schon Landarzt werden Will mich einfach thematisch breit aufstellen und finde da Betriebsmedizin einfach sehr interessant, deswegen werd ich auch kein reiner Internist.

    Ok, dann werde ich mal mit der BÄK/ÄKN telefonieren. So richtig viele Ausbildungsstätten gibt es ja nicht für die Schulungen, wo hast du die Kurse bislang absolviert?
    Wenn die 360 Stunden innerhalb der 12 Monate gemacht werden sollen, hiesse es ja dass man verdammt lange freigestellt wird, realistich ist das ja nicht gerade oder?

    Gruß



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