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Umfrageergebnis anzeigen: Mein Arbeitsvertrag ist...

Teilnehmer
45. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • befristet (WB Assistent)

    20 44,44%
  • unbefristet (WB Assistent)

    7 15,56%
  • befristet (Facharzt)

    7 15,56%
  • unbefristet (Facharzt)

    6 13,33%
  • befristet (Funktions-/Oberarzt)

    0 0%
  • unbefristet (Funktions/Oberarzt)

    5 11,11%
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Ergebnis 6 bis 10 von 29
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
    Mitglied seit
    10.06.2005
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    Bromberlin
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    10.711

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    Also meiner ist befristet zur Weiterbildung, der nächste wird befristet sein bis zur Speziellen Weiterbildung. Mein Kollege hat jetzt kurz vorm FA schon einen unbefristeten bekommen, vorbehaltlich er schafft den FA.
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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  2. #7
    Premium Mitglied
    Mitglied seit
    13.08.2009
    Beiträge
    132
    Mein erster Vertrag war auch für die Dauer der Weiterbildung befristet. Fand ich ganz sinnig, 5 Jahre sind auch erstmal eine lange Perspektive als Berufseinsteiger. Was ich jedoch nicht bedacht hatte: Wie habt ihr denn den Übergang AA - FA erlebt? Ist es üblicherweise einfach(?) dann noch ein bisschen Verlängerung zu bekommen, sodass man eine neue Stelle als FA finden kann?

    Für meine zweite Stelle bin ich jetzt im Ausland und hangle mich von 6-Mo-Vertrag zu 6-Mo-Vertrag. *Einerseits* sind hier Festanstellungen als AA üblicher als in Deutschland, weil politisch so vorgegeben. Nach einiger Zeit Anstellung beim gleichen Arbeitgeber (ich glaube 3 Jahre) hat man sogar Anspruch auf eine Festanstellung. Was wiederum *andererseits* dazu führt, dass Verträge kurz vor Ablauf eben dieser Frist nicht verlängert werden, weil die Kliniken sich dann doch nicht so festlegen wollen. Ist natürlich total bescheuert für eigentlich alle Beteiligten außer der Finanzabteilung. Daher sind auch Vertretungsstellen und Vertretung-der-Vertretung(-der-Vertretung) auf AA-Niveau sehr üblich, teils mit noch kürzerer Befristung als in meinem Fall. Da ist also eine gute Idee ziemlich nach hinten losgegangen :-/



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  3. #8
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Hier auch unbefristeter Vertrag seit FA. Zuvor befristete Verträge.
    Als ich meine FA-Prüfung gemacht hatte, ging ich mit der Urkunde in die Verwaltung und der Vertrag wurde sofort von "Weiterbildungsassistentin" in "Fachärztin" geändert, bzw. ich bekam ein Zusatzblatt mit der Änderung. Ob er gleichzeitig entfristet wurde, weiß ich gar nicht mehr - habe eh ein paar Wochen später gekündigt.

    Von meiner Gynäkologin, die seinerzeit mal an der Uni tätig war, habe ich mal die Geschichte gehört, daß ein Kollege ab dem Tag arbeitslos war, als er die FA-Urkunde bei der Verwaltung vorlegte. Er hatte mit einer Vertragsverlängerung gerechnet und die Uni hat ihm einfach keinen neuen Vertrag gegeben. Waren aber definitiv noch andere Zeiten (hörte sich eher so nach 90'er Jahre oder frühe 2000'er an...) - jedenfalls wunderte sie sich über meine Sorglosigkeit bezüglich der Weiterbeschäftigung nach der FA-Prüfung.
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  4. #9
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Moorhühnchen Beitrag anzeigen
    Von meiner Gynäkologin, die seinerzeit mal an der Uni tätig war, habe ich mal die Geschichte gehört, daß ein Kollege ab dem Tag arbeitslos war, als er die FA-Urkunde bei der Verwaltung vorlegte. Er hatte mit einer Vertragsverlängerung gerechnet und die Uni hat ihm einfach keinen neuen Vertrag gegeben. Waren aber definitiv noch andere Zeiten (hörte sich eher so nach 90'er Jahre oder frühe 2000'er an...) - jedenfalls wunderte sie sich über meine Sorglosigkeit bezüglich der Weiterbeschäftigung nach der FA-Prüfung.
    Man kann auch den Spieß umdrehen und bei mangelnden Zukunftsschancen dem AG den auslaufenden Vertrag nach der FA-Prüfung als quasi fristlose Kündigung präsentieren. Bei Vorlage des entsprechenden Vertrages gibt es sogar Geld vom Arbeitsamt, und man kann gechillt Urlaub machen, sich in aller Ruhe eine neue Stelle suchen und in der Zwischenzeit auch kurzfristige lukrative Aufträge über eine Leiharztagentur annehmen. Kenne Leute, die das so gemacht haben. Warum soll der AN denn das Risiko der kurzfristigen Nicht-Weiterbeschäftigung (auch wenn es zugegebenermaßen klein ist, aber wer kennt schon die Tiefen der Krankenhaus- und Personalplanung?) denn alleine tragen? Wenn dem AG an einer Weiterbeschäftigung sehr gelegen ist: es gibt kein Verbot, schon vor der FA-Prüfung unbefristete Verträge abzuschließen (siehe oben).
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  5. #10
    unsensibel Avatar von Lava
    Mitglied seit
    20.11.2001
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    schon wieder woanders
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    FA
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    30.094

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    Mein letzter Vertrag vor FA war nicht an die Weiterbildung gebunden, sondern wirklich rein an Zeit. Ich hatte ja bereits beim Vorstellungsgespräch klar gemacht, dass ich eigentlich nicht lange bleiben will, sondern nur Eingriffe sammeln für den FA. Hab dann erstmal 2 Jahre bekommen und der Vertrag wurde dann nochmal um 1 Jahr verlängert. Hätte sicherlich auch länger bleiben können, aber das wollte ich ja nie.

    Ich frage mich, inwiefern ich das bei einem erneuten Bewerbungsgespräch fordern kann, gleich einen unbefristeten Vertrag zu bekommen. Pokern und Handeln ist einfach nicht mein Ding
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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