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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #176
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    Hast du dich zum Sommersemester beworben oder wartest du noch bis zum Wintersemester? Wenn du dich jetzt aktuell beworben hast und einen Platz erhälst so musst du natürlich deine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist minus Resturlaub einhalten.

    Wovor hast du den Angst? Mitte Februar gibt es doch die bedcheide. Hast du einen Platz so kündigst du einfach



  2. #177
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    Ich würde an deiner Stelle noch bis zum SW19/20 warten mit der Bewerbung. Wer weiß wie genau die Übergangsregelung ausschaut und sobald du das Zahnmedizin Studium begonnen hast, ist die Chance auf Humanmedizin futsch. Du sagst ja selbst das Zahnmedizin nur eine alternative ist, also Versuche doch alles eventuell mögliche doch noch einen Platz für Humanmedizin zu kommen



  3. #178
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    Ich denke schon, dass du im WS 2019/20 einen Platz mit 14WS und 2,1 bekommen wirst.
    100% wird’s dir wohl keiner sagen können.

    Hast du dich denn fürs SS 2019 auch beworben?
    Vllt kannst du ja auch einen Aufhebungsvertrag von deinem Arbeitsvertrag schließen, falls du nette Chefs hast. Dann müsstest du die Kündigungsfrist nicht einhalten.
    Wenn man sich über die Wartezeit für einen Platz bewirbt, sollte man sich eigentlich schon sicher sein, ihn anzutreten. Wenn man nämlich in der Wartezeit seinen Platz nicht annimmt, geht dieser in die Quote des AdH über und man nimmt so einem anderen Warter die Chance auf einen Platz. Nur so zur Info...



  4. #179
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    @doktor dolittle: Erstmal danke für deine Antwort.
    Du hast schon recht, nur glaube ich nicht, dass ich bei Humanmedizin mit 14 WS und DN 2,1 zum WS 19/20 eine Chance habe. Bewerben kann ich mich ja auch nur für HM oder ZM. Heißt, wenn es mit HM nicht klappt, hänge ich mit nichts und wieder nichts da ...
    Habe eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende (31.03.2018). Die Kündigung muss ja in Schriftform zu gehen, heißt, das wäre eine unfassbar knappe Kiste mit der Fristwahrung. Daher würde ich es gerne in Ruhe zum WS angehen inkl. Wohnung kündigen und alles was noch so dazugehört.

    Angenommen ich beginne ZM zum WS. Könnte ich mich dann nicht mehr für HM z.B. zum SS20 bewerben? Das ist mir nämlich ganz neu und schockt mich gerade etwas.



  5. #180
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    Klar bewerben kannst du dich aber deine aktuellen Wartesemester gehen verloren und du würdest von vorne Anfangen Wartesemester zu sammeln. Ich kann dir nur raten dich für Humanmedizin zum Winter 19/20 zu bewerben und wenn es nicht klappt und sollte die Übergangsregelung zu deinen Gunsten ausfallen dich nochmals für Humanmedizin zu bewerben. Mehr als ein Jahr länger auf einen Studienplatz zu warten kann dir doch nicht passieren. Und wenn wie bei dir es um eine realistische Chance auf einen Humanmedizin-Studienplatz geht solltest du dieses geringe Risiko in Kauf nehmen
    Geändert von doktor dolittle (12.01.2019 um 14:31 Uhr) Grund: Rechtschreibung



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