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@doktor dolittle
So richtig erschließt sich mir dein Gedanke noch nicht. Was mache ich denn, wenn die Übergangsregelung nicht zu meinen Gunsten ausfällt?
Für mich hat dein Vorschlag etwas von Russisch Roulette. Vielleicht stehe ich aber auch einfach nur auf dem Schlauch.
Und woher hast du die Info, dass ALLE Wartesemester verfallen? Das ist mir gänzlich neu.
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Also nochmal: der aktuellen Grenzrang liegt bei 14 Wartesemester und einem NC von 2,3. Dieser Wert wird sich leicht zum Wintersemester 19/20 nach unten verändern. Du hast zum Wintersemester 19/20 14 Wartesemester und einen NC von 2,1. Wenn sich der Grenzrang nicht all zu sehr verändert hast du zu dem Wintersemester 19/20 einen Platz ergattert..
Ab dem Sommersemester 20 steht das neue Vergabeverfahren mit einer anfänglichen Übergangsfrist. Solltest du nun zuvor keinen Platz erhalten haben so kommt die Übergangsregelung aller Wahrscheinlichkeit nach bei dir zum Tragen und du erhältst einen Platz in Humanmedizin. Wenn es dann warum auch immer nicht klappt bewirbst du dich in der Übergangsregelung zum Wintersemester 20/21 mit deinen bis dahin 16 Wartesemestern für Zahnmedizin und hast wohl deine Notlösung sicher.
Wenn du dich so bewirbst hast du Wintersemester 19/20 und Sommersemester 20 eine realistische Chance Humanmedizin zu studieren. Ich denke dieses Risiko sollte man eingehen bevor man den Rest seines Lebens einen Job ausüben muss der mehr eine Notlösung darstellt. Zumal der Alltag von Humanmedizin sich doch sehr vom Zahnmediziner unterscheidet.
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Aber schau dir doch mal die Veränderung der DN in HM bei 14 WS der letzten Jahre an. Glaubst du wirklich, dass die Veränderung vielleicht bei gerade einmal 0,1 liegt?
Ich lag zudem in HM im WS 18/19 auf dem Rang round about 3800 (habe es gerade nicht genau parat). Mit ca. 3500 hätte man - wenn überhaupt - einen Platz sicher. Und die Übergangsregelung erscheint mir schlichtweg zu unsicher, da es massig Leute gibt, die zum SS 2020 15 WS haben. Da werden sicherlich nicht alle bedient.
Und ZM ist für mich keine halbherzige Alternative - im Gegenteil.
Wie dem auch sei, meine ursprüngliche Frage bezog sich ja auch nur auf meine Chance in ZM zum WS 19/20...
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Im ersten Beitrag hast du das Zahnmedizinstudium noch als zufriedenstellende Alternative dargestellt.
Wie dem auch sei, vielleicht helfen dir hier ja auch andere
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Eben ... niemand sprach von einer - ich zitiere dich - „Notlösung“.
Du erwähntest, dass bei einem möglichen Antritt des Zahnmedizinstudiums alle Wartesemester verfallen würden. Hast du da eine Quelle zu?
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