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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kass...he_Vereinigung

    Unter anderem ist es so, dass Vertragsärzte nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen sondern die KV zwischengeschaltet wird. Die KV reguliert auch, wer wo eine Praxis eröffnen darf, wie viele Patienten er behandeln „darf“, wieviel Geld er für Verordnungen verpulvern darf und vieles mehr. Das nur mal sehr, sehr grob zusammengefasst. Weiteres siehe Artikel.

    Oder kurz: Ohne KV keine Behandlung von Kassenpatienten
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Achso, stimmt, da fällt mir ein, daß ich den Begriff doch schon gehört habe, in Verbindung mit Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin-Praxis.

    Die Kassenärztliche Vereinigung ist Bundesland-abhängig. Also google einfach nach der KV für das Bundesland, das dich betrifft. Kannst bei der Gelegenheit auch gleich nach der Lebenslangen Arztnummer fragen, die bei uns zur Zeit eingeführt wird. Im Krankenhaus braucht man die wohl erst als Facharzt, aber kann sein, daß man es als angestellter Arzt in der Praxis auch schon in der Weiterbildung braucht. Vielleicht ist sie auch identisch mit der AiW-Nummer.



  3. #8
    Registrierter Benutzer Avatar von Doc07
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    Sehr spannend, vielen Dank Für euch ist es evtl selbstverständlich, aber für mich sind viele Sachen total verbluffend - z.B. dass die Krankeversicherungen sich auch an der ärztlichen Weiterbildung beteilgen. Und die Klinik bzw Praxis bekommt noch Geld für die AiWs?! Eigentlich absolut fair, aber in der Schweiz kann sich sowas keiner vorstellen.



  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das ist aber auch eine Besonderheit der Allgemeinmediziner.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    5. WBJ Psychiatrie
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    10.644
    Und deshalb auch nicht vergleichbar, da es den eigenen FA Allgemeinmedizin in der Schweiz ja nicht mehr gibt. Jemand, der in der Schweiz Hausarzt werden will, könnte von seinen fünf Jahren Weiterbildung 90% in der stationären Inneren Medizin verbringen, und die restlichen 10% in einer Krankenhausambulanz. Tätigkeit in einer Praxis, und auch Tätigkeit außerhalb der Inneren Medizin, ist optional, selbst im "Curriculum Hausarzt". Ziemlich absurd eigentlich...



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