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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Also laut der Entfernungstabelle von Hochschulstart kannst du den Ortsantrag nur für Halle stellen. Hier einmal der Link dazu https://zv.hochschulstart.de/fileadm..._-_10.2017.pdf
    Leipzig scheint hier in Vergleich zu Halle und Magdeburg viel beliebter zu sein. Welche Dn hast du? Letztes Ws hättest du min ein 2,4 SK4 und OP1 haben müssen um da angenommen zu werden.Dieser Wert kann zum folgenden Wintersemester sich ändern. Solltest du einen viel besseren DN haben, dann hast du gute Chancen, ist das nicht der Fall dann würde ich hier ganz klar Halle oder Magdeburg vorziehen.



  2. #7
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    Naja der Durchschnitt von Leipzig war in den letzten Jahren immer 2,3 oder 2,4.
    Ich habe 2,2.
    Mageburg und Halle nehmen auch bis OP 3 bzw. 4.
    Da würde ich einfach LE auf Platz 1, MD auf Platz 2 und HAL auf Platz 3 setzen.

    Leipzig ist einfach eine tolle Stadt. 😍 Da habe ich auch schon meine Ausbildung gemacht.
    Die Fahrzeiten sind zu allen Städten gleich.

    Viel spannender wirds eigentlich nur beim ersten Auswahlschritt. Da könnte es mit 2,2 knapp werden. 😱
    Geändert von Carnivore (13.02.2018 um 17:41 Uhr)



  3. #8
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    Ich hatte auch die Ortskriterien anerkannt bekommen (Achtung - ich habe Kinder) und ich habe lediglich meinen Arbeitsvertrag, die Geburtsurkunden der Kinder und Meldebescheinigung (aber die ist sowieso Pflicht) als Anhang gehabt. Keine eidestaatliche Versicherung oder sonstiges.



  4. #9
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    Zitat Zitat von minifussel Beitrag anzeigen
    Ich hatte auch die Ortskriterien anerkannt bekommen (Achtung - ich habe Kinder) und ich habe lediglich meinen Arbeitsvertrag, die Geburtsurkunden der Kinder und Meldebescheinigung (aber die ist sowieso Pflicht) als Anhang gehabt. Keine eidestaatliche Versicherung oder sonstiges.
    Dadurch dass du Kinder hast und das mit erforderlichen Bescheinigungen bewiesen hattest, brauchst du auch nicht den Ortsantrag "3.3 Wirtschaftliche Gründe / 3.3 Ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis"wie wir alle eigentlich zu stellen sondern nach "2.3 Familiäre Gründe / 2.3 Betreuung eines minderjährigen Kindes". Deshalb ist hier eine eidestaatliche Aussage nicht notwendig. DU kannst ja schlecht dein Kind einfach so loswerden, verglichen mit einer Arbeitstelle. Diese ist dafür da, damit man nicht kurz vorher eine Arbeit sucht und findet und kurz nach der Zulassung wieder kündigt. Selbst die befristete Stellen sofern die nach der Zulassung enden, sollen hier kein Problem sein. Es geht ja auch darum dass sie rechtlich was in der Hand haben, falls einer der Abgelehnten auf die Idee kommt zu klagen.

    Grüße
    habitats67



  5. #10
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    In welchem Zusammenhang sollte das denn jemals wieder geprüft werden? Man gibt ja lediglich seine Absicht zum Zeitpunkt der Antragsstellung an. Man ist damit ja kein "Leibeigener" dieser Beschäftigung und kann sich auch umorientieren. Wenn das nicht so wäre, würde doch eigens darauf aufmerksam gemacht.



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