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Zitat von
anignu
Die angegebene formale Vereinbarung finde ich schon relativ gut und meiner Meinung nach sogar einigermaßen realitätsnah. Das mit den Armen seh ich nur noch ein wenig anders: es ist ja nicht so, dass die Zuständigkeit für die Arme plötzlich wechselt wenn der Anästhesist die Blutdruckmanschette abnimmt.
Doch ;) Aber da ist ein Unterschied zwischen formaler Zuständigkeit und "wer machts". In Bereichen mit guter Zusammenarbeit lagern wir alle zusammen und selbstverständlich helfe ich dem operierenden Kollegen beim zB Kopf lagern und selbstverständlich guckt er mit nach den Armen.
Ich halte es schon für wichtig, dass dem Operateur klar ist, dass er juristisch verantwortlich ist (bzw. der Anästhesist nicht zu unrecht glaubt, er sei raus, weil ja "nur" eine RR-Manschette dran ist). Ein mir bekannter Operateur hat steif und fest behauptet, der Anästhesist sei für den Lagerungsschaden an der Ferse haftbar, denn schließlich habe er ja nicht an der Ferse operiert...bis der Richter ihm leider das Gegenteil erzählt hat.