Das Thema Agranulozytose sollte einem Arzt als Risiko bewusst sein, aber über die Agranulozytose als Risiko der Schmerztherapie konkret präoperativ aufzuklären, halte ich für übertrieben. Bei aller Liebe, aber da wegen eines Aufklärungsmangels juristisch am Ende zu obsiegen, das kann ich mir höchstens bei einem Patienten vorstellen, der nachweisen kann, dass seine Ehefrau o.ä. an einer Agranulozytose gestorben ist, ihn dieses Thema darum nachhaltig traumatisiert hat und er der OP bzw. der Schmerztherapie "niemals" zugestimmt hätte, wenn er gewusst hätte, dass eine Agranulozytose auftreten kann. Man muß in der Aufklärung ja immer einen Mittelweg finden zwischen "wichtige Dinge ansprechen" und "sich in Unwichtigem verzetteln", das sehen auch die Gerichte so. Und heutzutge muß ein Patient, der einen Aufklärungsmangel beklagt, ja beweisen, dass er sich bei korrekter Aufklärung wirklich gegen den Eingriff entschieden hätte. Das ist nicht so leicht.