Es gibt ja einen Unterschied zwischen universal-Empfänger und Spender. Das hat nicht nur mit AB und 0 zu tun, sondern gilt auch bei A und B. Stichworte sind "serologische Verträglichkeit" mit major und minor Test.
Es besteht immer ein Restrisiko, deswegen ist ungekreuztes Transfundieren auch nur im wirklichen Notfall erlaubt und es stehen viele Ausrufezeichen auf dem Anforderungsschein. Allerdings gibt es ja mittlerweile Konzentrate aus Blutbestandteilen, sodass bei einer Erythrozytentransfusion fast nur die roten Blutkörperchen übertragen werden. Und: das Plasma, das tatsächlich noch da ist, verteilt sich ja aufs Blutvolumen des Empfängers, dann ist es nicht so schlimm. Wichtig wird das zB bei Thrombozytenkonzentraten, die man möglichst blutgruppengleich transfundieren möchte (wie ja alle Blutprodukte eigentlich). Gleichzeitig haben sie auch viel Plasma (mit den Antikörpern), sodass bei Empfänger B und Spender 0 die Verträglichkeit zwar major-aber nicht minor-kompatibel ist. Das ist gut für die Thrombozyten, aber schlecht für andere Zellen. Deswegen bei kleinen Blutmengen im Patienten (pädiatrisch bspw.)kann man da auch minor-kompatibel transfundieren, also AB Thrombozyten für B Patient. Dann gibt es keine Antikörper und weniger Auswirkungen auf die Erys.