teaser bild
Seite 98 von 437 ErsteErste ... 4888949596979899100101102108148198 ... LetzteLetzte
Ergebnis 486 bis 490 von 2182
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #486
    Oberpropofolist
    Mitglied seit
    02.08.2009
    Semester:
    OA
    Beiträge
    1.509

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Also in so einem Fall, würde ich die Aufsicht bitten es selbst zu machen oder eben entsprechend dokumentieren . Wir haben da aber "in den eigenen Reihen" keine Probleme.
    I use multi-million dollar satellites to find tupperware in the woods - what´s your hobby ?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #487
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
    Mitglied seit
    14.03.2007
    Beiträge
    4.543
    Zitat Zitat von Philip_MHH Beitrag anzeigen
    Das ist doch ein gutes Vorgehen. Ansonsten halt auf dem Narkoseprotokoll dokumentieren, "Auf Anweisung Oberarzt XYZ Transfusion von EK trotz Hb 8.8 durchgeführt".
    Ninja das entbindet einen nicht von der Verantwortung eine Abweichung von der Richtlinie der BÄK gut begründen zu können. Wenn man das nicht kann steht man für den eigenen Behandlungsfehler in der Verantwortung und kann sich hier nicht auf der OA hat es angeordnet zurückziehen, da man hier die Durchführungsverantwortung hat und die Kenntnis dieser Richtlinie absolutes Basiswissen ist.

    Blutprodukte sind halt keine harmlosen Medikamente... FFP sind halt keine Volumentherapeutika und EK Gabe bei Patienten ohne VE und Transfusionstrigger bei einem Hb von 8.8 nicht statthaft. Klagt der Patient ist es dein Verschulden. Ob da noch grobe Fahrlässigkeit greift ist die Frage.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #488
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    17.07.2005
    Ort
    Balkonien
    Beiträge
    821
    Zitat Zitat von MissGarfield83 Beitrag anzeigen
    Ninja das entbindet einen nicht von der Verantwortung eine Abweichung von der Richtlinie der BÄK gut begründen zu können. Wenn man das nicht kann steht man für den eigenen Behandlungsfehler in der Verantwortung und kann sich hier nicht auf der OA hat es angeordnet zurückziehen, da man hier die Durchführungsverantwortung hat und die Kenntnis dieser Richtlinie absolutes Basiswissen ist.
    Ich denke nicht, dass sich das so pauschal sagen lässt. Gewähltes Beispiel mit dem Hb von 8.8 bei stabiler Patientin im AWR ist ja ein überspitztes Beispiel und in der Praxis ist es doch eigentlich nie so eindeutig wie in diesem Beispiel ob indiziert oder nicht.
    Gerade intraop ist der Hb ja sowieso kaum verwertbar. Wenn mein Oberarzt mir also bei einem Hb von 5,5 (aber antizipierten Volumendefizit und erwartet weiteren Blutverlusten aufgrund des OP-Verlaufes) anordnet zu transfundieren und ich das als junger Assistent ablehne, dann habe ich erst recht ein Problem wenn die Patientin im weiteren Verlauf einen hämorrhagischen Schock erleidet. Andersherum bin ich mir ziemlich sicher, dass ich mich in so einer Situation (wenn entsprechend dokumentiert) auf die Entscheidung des Oberarztes berufen kann, falls etwas schief läuft. Natürlich immer vorraus gesetzt, dass der Oberarzt vollständig informiert war (d.h. vor Ort seine eigene Entscheidung getroffen hat) und die Maßnahme nicht ganz offensichtlich grob falsch war (so dass sie eben auch einem jungen Assistenten ersichtlich hätte sein müssen).



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #489
    Diamanten Mitglied Avatar von pottmed
    Mitglied seit
    14.07.2005
    Ort
    niedersächsische Pampa
    Semester:
    3. WBJ
    Beiträge
    5.212
    Mal eine kurze Zwischenfrage, kann jemand was zur Weiterbildung im Herzzentrum NRW in Bad Oyenhausen sagen ? Als mittelfristige Option in die Kardioanästhesie liest es sich auf jeden Fall ganz interessant.
    Jeder Tag an dem man nichts neues lernt, ist ein verlorener Tag







    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #490
    Oberpropofolist
    Mitglied seit
    02.08.2009
    Semester:
    OA
    Beiträge
    1.509

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von MissGarfield83 Beitrag anzeigen
    Ninja das entbindet einen nicht von der Verantwortung eine Abweichung von der Richtlinie der BÄK gut begründen zu können. Wenn man das nicht kann steht man für den eigenen Behandlungsfehler in der Verantwortung und kann sich hier nicht auf der OA hat es angeordnet zurückziehen, da man hier die Durchführungsverantwortung hat und die Kenntnis dieser Richtlinie absolutes Basiswissen ist.
    Wie wäre also dein Vorgehen in so einer Situation ?
    I use multi-million dollar satellites to find tupperware in the woods - what´s your hobby ?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook