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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von THawk Beitrag anzeigen
    Ja, hast du richtig verstanden. Diese Art des "Doktorandentums" während des Studiums ist ja relativ Medizin-spezifisch.

    Schlussendlich finden sich immer Möglichkeiten, wie dich die Uniklinik weitergeschäftigen kann wenn sie es denn will. Entweder mit unbefristetem Vertrag oder (ich denke häufiger) indem sie dich über eine andere Rechtsform anstellen. Hier gibt es an der Uniklinik die Angestellten der Fakultät (unterliegen dem genannten Gesetz) oder die Angestellten der Uniklinik selbst (die eine AöR ist und für die das Gesetz nicht gilt).
    Da die Uniklinik wenn sie einen direkt anstellt aber nicht das WissZeitVG verwenden darf, gibt es da nach zwei Befristungen automatisch einen unbefristeten Vertrag. Der ist ja häufig nicht gewünscht von der Verwaltung, Chef, etc. ... über Drittmittel geht aber auch nach 15 Jahren immer.



  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Danke euch für die Infos.

    Momentan denke ich nicht, dass ich überhaupt so lange an der Uni bleiben werde, aber es ist gut zu wissen, dass es für den Fall der Fälle noch Mittel und Wege gibt weiterbeschäftigt zu werden. Ich finde die Regelung trotzdem nicht gut, weil die Doktorarbeit in vielen Fällen ja in einem vollständig anderen Fach geschrieben wurde und zudem ein früher Beginn dadurch bestraft wird. In meinem Fall wäre der Zeitraum von 6 Jahren vor der Promotion fast vollständig aufgebraucht (auch weil zwischen Einreichen und Prüfung ein Jahr vergangen sind, da das Gutachten auf sich warten ließ). Für mich selbst eher weniger relevant, aber für Leute, die eine Habil anstreben, wird das in 9 Jahren vermutlich reichlich knapp und bei einem (oder sogar mehreren) Fachwechseln an der Uni oder Wechseln der Uni selbst könnte man es dann in der vorgegebenen Zeit, wenn es keine alternative Weiterbeschäftigung gäbe, ganz vergessen.

    Ich werde noch einmal bei der Personalabteilung nachfragen, aber die wird wohl auch bestätigen, was ihr schon geschrieben habt, nämlich dass auch die Zeiten im Studium schon zählen. Ich stehe vor einem Fachwechsel innerhalb der Uniklinik und muss eben den Promotionsbeginn angeben. Seltsamerweise wurde das alles beim anderen Fach gar nicht verlangt. Bei uns gab es jedenfalls keinen Doktorandenvertrag und auch sonst keine Dokumentation des Promotionsbeginns o.Ä. sodass ich bei der Angabe zumindest etwas "flexibel" sein kann.



  3. #8
    Flacharzt
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    In Zeiten des Ärztemangels muss man sich wirklich keine Sorgen machen.



  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Zur Info für alle, die sich in Zukunft dieselbe Frage stellen: die Personalabteilung hat mir jetzt auch bestätigt, dass tatsächlich auch Zeiten im Studium seit Promotionsbeginn und Zeiten nach dem Examen ohne Arbeit auf die maximale Befristungszeit (vor Promotion) von 6 Jahren angerechnet werden, sodass davon evtl. nur noch wenig überleibt, was zu den 9 Jahren Befristungszeit nach Promotion addiert werden kann. Bei mir bleibt nur noch ein halbes Jahr über



  5. #10
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Mir hat man das genaue Gegenteil erzählt und auf meinem Zettel dazu steht auch nichts...



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